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Börnsen (Bönstrup)/Stübgen/ Griefahn/Schäfer/Bettin/ Steenblock: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Angelegenheit der europäischen Mitgliedsstaaten

Geschrieben am 11.03.2008 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) - Anlässlich des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zur "Überarbeitung der Mitteilung der
Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" erklären Michael
Stübgen MdB, Axel Schäfer MdB, und Rainder Steenblock MdB, Obleute
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, und
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, Monika Griefahn MdB, und Grietje
Bettin MdB, Obleute der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis
90/Die Grünen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages:

Die Obleute der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis 90/Die
Grünen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
vertreten die Auffassung, dass die Europäische Kommission im Rahmen
ihres Konsultationsverfahrens zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich hauptsächlich von Wettbewerbs-
und Binnenmarktgesichtspunkten hat leiten lassen. Das Protokoll über
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (Vertrag
von Amsterdam 1997) hat deutlich festgelegt, dass für die Definition
der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen
Organisation und für die Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben
ausschließlich die Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesländer,
zuständig sind. Dies findet sich auch im Vertrag von Lissabon wieder.
Der Europäischen Kommission fehlt es danach an der Kompetenz, die
Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks europaweit zu
harmonisieren und sie an den Marktgesetzlichkeiten zu messen, statt
zu berücksichtigen, dass sie gleichermaßen an den Bedürfnissen der
Gesellschaft nach Medienpluralismus und kultureller Vielfalt
auszurichten sind. Genau diese rein wettbewerbspolitisch motivierte
Intention zur Harmonisierung der Regeln über den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt jedoch dem Fragebogen zur
Revision der Beihilfemitteilung zugrunde und überschreitet deshalb
grundsätzlich den Auftrag der Kommission, bei nachweisbaren Verstößen
gegen Wettbewerbsbestimmungen einzugreifen. Die Zuständigkeit der
Mitgliedsländer/Bundesländer ergibt sich auch aus der verbrieften
Kulturhoheit der Mitgliedsländer/Bundesländer. Regelungen, die die
Inhalte des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks betreffen,
fallen daher erst recht nicht unter die Kompetenzen der Europäischen
Union, da Rundfunk nach wie vor ein bedeutender Kulturfaktor ist und
sich nicht auf den Wirtschaftsfaktor reduzieren lässt.

Die Obleute der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die
Grünen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
sehen die "UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der
Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" nicht nur für die
unterzeichnenden Mitgliedsländer als bindend an, sondern ebenfalls
für die Europäische Kommission. In einem Brief an die Kommissarin
Viviane Reding haben daher die Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis
90/Die Grünen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zu der Mitteilung "Kreative Online-Inhalte im
Binnenmarkt" Stellung genommen und klargestellt, dass das Ziel der
Förderung der kulturellen Vielfalt auch für das Gemeinschaftsrecht
gelten muss. Die am 27. Februar 2008 durchgeführte Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments zur
Frage der Bindungswirkung dieser UNESCO-Konvention lieferte durch die
Aussagen der angehörten Experten sowie der Vertreter der Europäischen
Kommission und des Rates ebenfalls das Ergebnis, dass die
UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen auch innerhalb der EU eine interne
Bindungswirkung erzeugt. Dadurch, dass die Europäische Gemeinschaft
erstmals neben ihren Mitgliedsstaaten diese in Kraft getretene
Konvention eigenständig ratifiziert hat, gelten die
Konventionsbestimmungen sowohl im Außenverhältnis der EU zu
Drittstaaten als auch im Binnenverhältnis und somit für jeden
europäischen Rechtsakt. Dass es sich bei Medien, insbesondere dem
Rundfunk, um ein kulturell bedeutendes Gut handelt, wird durch dieses
neue internationale Rechtsinstrument - die auch mit den Stimmen der
Mitgliedsländer ratifizierte UNESCO-Konvention zum Schutz der
kulturellen Vielfalt - gestärkt, das den Rundfunk ausdrücklich
einschließt.

Aus den genannten Gründen fordern die Obleute der Fraktionen von
CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union und im Ausschuss für Kultur
und Medien des Deutschen Bundestages die Europäische Kommission
nachdrücklich auf, das Konsultationsverfahren erneut zu öffnen, um
die hier aufgeführten Einwände zu berücksichtigen. Dabei fordern wir
die Europäische Kommission auf, anstelle eines nahezu allein auf die
ökonomischen Aspekte reduzierten Konsultationsverfahrens die
kulturelle Bedeutung des Rundfunks im Geist der Resolution des
Kulturministerrats und der UNESCO Konvention, auch in Fortsetzung der
Mitteilung von 2001, ausdrücklich anzuerkennen und zur Grundlage
ihrer Rechtsauffassung zu machen. Die Obleute halten es für dringend
geboten, dass im Zuge der technischen, kulturellen und sozialen
Veränderungen eine neue Balance gefunden wird, die den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Kulturgut achtet.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de
 
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