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Werbung im Netz: Schmuck mit fremden Federn erlaubt?

Geschrieben am 11-03-2008

Tutzingen (ots) -

Vor dem Kammergericht Berlin will die mediantis AG im Streit gegen
amazon klären, ob fremde Marken als Keyword zur Eigenwerbung bei
Google verwendet werden dürfen (Kammergericht Berlin 6 U 163/07)

Wo beginnt der Markenschutz, wo hört er auf?

Dürfen Mitbewerber markenrechtlich geschützte Begriffe von
Konkurrenten als Keyword im Google Werbeprogramm "Google Adwords"
verwenden? Dies sind Fragen, die die mediantis AG, bis in die höchste
Instanz im Streit gegen amazon klären lassen will. Momentan gibt es
dazu noch keine einheitliche Rechtsprechung.

Das Verfahren der mediantis AG gegen amazon läuft seit August
2007: amazon hatte in seiner Google Adword-Kampagne als Keyword für
die Eigenwerbung "Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher"
angegeben.

Beide Unternehmen stehen jedoch in Konkurrenz zueinander. Das
ZVAB, besser bekannt als Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher
oder kurz ZVAB.com, ist ein Unternehmen der mediantis AG. Google
Nutzer, die nach diesem Begriff suchten, fanden somit nicht nur
Anzeigen von ZVAB.com, sondern auch die des Konkurrenten amazon. "Der
Aufforderung, die Kampagne einzustellen kam amazon leider nicht nach,
sondern verwies auf die fehlende Rechtssprechung - diese Lücke wollen
wir mit dem Prozess schließen", erläutert Rolf von Rheinbaben,
Vorstand der mediantis AG, das Vorgehen.

Momentan existieren bundesweit unterschiedliche Rechtssprechungen
zum gleichen Thema. Zuletzt wurde am 05.03. ein Beschluss des
Oberlandesgerichts Frankfurt veröffentlicht, der in einem ähnlichen
Verfahren (AZ 6 W 17/08) wie dem der mediantis AG gegen amazon die
Verwendung des Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für
Werbung auf Suchmaschinen weitestgehend erlaubt. Doch widersprechen
sich die Beschlüsse nicht nur von Land zu Land, sondern auch
innerhalb eines Gerichts. So zum Beispiel im Fall des Kammergerichts
in Berlin: Dessen 16. Kammer hat in einem ähnlichen Fall analog zum
kürzlich veröffentlichten Beschluss des Frankfurter OLG entschieden.
Die 15. Kammer des Berliner Kammergerichts hatte zuvor jedoch im
Verfahren AZ 150560/06 am 21.11.2006 im Sinne des Markenschutzes
entschieden und steht damit im Widerspruch zu den erwähnten Urteilen.

Die mediantis AG kämpft bereits in der zweiten Instanz. Der
Berufungsprozess läuft inzwischen auf Kammergerichtsebene, ein
Beschluss wird bald erwartet. "Die endgültige und bundesweit
verbindliche Klärung dieses Sachverhaltes hat große Bedeutung für
Werbetreibende, Agenturen und Suchmaschinen selbst. Sollte es erlaubt
sein, die Marke von Wettbewerbern zur Abwerbung von Online-Kunden zu
nutzen, käme eine Lawine ins Rollen", meint Rolf von Rheinbaben.

Hakan Teköz, Search Engine Campaign Manager bei der
nonstopConsulting GmbH rechnet zudem mit einer Kostenexplosion bei
den Marketingausgaben:

"Jeder Anbieter hätte das Recht, die Markennamen seiner
Mitbewerber zu buchen und dadurch potenzielle Kunden abzufangen. Für
den Markeninhaber bedeutet dies im Normalfall höhere Klickpreise und
somit auch steigende Werbekosten. Außerdem besteht keine Garantie
mehr für das Ursprungsunternehmen, ganz oben auf dem 1. Platz bei den
Anzeigen zu erscheinen."

Zum Abdruck frei gegeben.

Das ZVAB - Unternehmensprofil

Das ZVAB - Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher ist
weltweit das größte Online-Antiquariat für deutschsprachige Titel.
Das Angebot umfasst hauptsächlich Bücher, Graphiken, Landkarten,
Noten, Zeitschriften und Schallplatten. ZVAB Kunden finden auf
www.zvab.com über 25 Millionen Artikel von mehr als 4100
Antiquariaten aus 27 Ländern und können diese bequem online
bestellen.

Originaltext: ZVAB Zentral. Verz. Antiquar. Bücher
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56261
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56261.rss2

Pressekontakt:
Saskia Müller
Hauptstraße 2
D-82327 Tutzing
Tel.: +49-(0)8158-90788-21
Fax: +49-(0)8158-90788-16
saskia.mueller@zvab.com
www.zvab.com


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