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Wirtschaftsverband Windkraftwerke: Verbesserungen der EEG-Novelle erforderlich / Vorstand für weitere drei Jahre einstimmig wiedergewählt
Geschrieben am 10.03.2008 - [Nächster Artikel] |
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Hamburg/Cuxhaven (ots) - "Damit die deutschen Windpark-Projektierer und Betreiber nicht den Anschluss an die internationale Entwicklung und somit Standortvorteile verlieren, sind Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Vor allem gilt das für Planung und Bau neuer Windparks an Land sowie deren Modernisierung, das so genannte "Repowering"." Das forderte der Vorsitzende des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V., Dr. Wolfgang von Geldern, jetzt während der Mitgliederversammlung des Verbandes in Hamburg.
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs wird derzeit die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag beraten. Dieser Gesetzentwurf zielt nach Ansicht der im WVW vertretenen Windkraft-Unternehmen zwar in die richtige Richtung, denn nur durch den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien können die im Sinne von Klimaschutz, Ressourcenschonung und Sicherung der Energieversorgung notwendigen Ziele erreicht werden. "Doch der Gesetzentwurf greift zu kurz", machte Vorsitzender Dr. von Geldern deutlich.
Bereits seit zwei Jahren geht der Neubau von Windenergieanlagen im Inland dramatisch zurück. Die Folge: Deutschland hat seine weltweite Spitzenstellung bereits verloren und ist hinter die USA, Spanien, China und Indien zurück gefallen. Daher ergibt sich aus Sicht des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke dringender Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber.
Der WVW fordert
1. Angesichts der stark gestiegenen Weltmarktpreise von Windenergieanlagen, die Anfangsvergütungen für Strom aus Windenergie an Land auf 9,5 Cent/kWh zu erhöhen und die niedrigere Basisvergütung anzupassen.
2. Um den Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne zu beschleunigen, sollte für Repowering-Projekte ein Bonus auf die Einspeisevergütungen im EEG eingeführt werden.
3. Die Rahmenbedingungen für den Markteintritt und den Handel von Windstrom über die Strombörsen müssen wie bisher im EEG erhalten bleiben. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Einschränkungen wäre es Windparkbetreibern nicht möglich, sich dem Strommarkt zu öffnen.
4. Um ausreichend Investitionssicherheit für die Offshore-Windenergie-Projekte zu schaffen, sollte statt der im Gesetzentwurf vorgesehenen 12 plus 2 Cent/kWh (12 Cent/kWh Grundvergütung plus 2 Cent/kWh für Windparks, die bis 2013 am Netz sind) eine einheitliche Vergütung von 14 Cent/kWh festgelegt werden.
5. Um einen Investitionsstau zu verhindern sollte die EEG-Novelle zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Diese Forderungen wird der WVW zusammen mit anderen Branchenverbänden nachdrücklich gegenüber den Bundestagsfraktionen vertreten. Während der Mitgliederversammlung erläuterte die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Maria Flachsbarth den gegenwärtigen Stand der parlamentarischen Beratungen zur EEG-Novelle. Dabei sprach sie sich für eine zügige Beratung und ein möglichst schnelles Inkrafttreten der Gesetzesnovelle aus.
Dem einstimmig wieder gewählten Vorstand des Verbandes gehören neben dem Vorsitzenden Dr. Wolfgang von Geldern, Lothar Schulze (Stellvertreter), Martin Lawrenz (Schatzmeister) sowie die Beisitzer Curtis Briggs, Karl Detlef, Fritz Laabs und Paul van Son an.
Der 1996 gegründete Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) vertritt die Interessen von rund 100 Unternehmen, die in Deutschland Windparks projektieren, bauen und betreiben.
Originaltext: Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50005 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50005.rss2
Bei Rückfragen wenden Sie Sich bitte an die Geschäftsstelle des WVW:
Rainer Heinsohn Tel: 04721 / 718 - 450 eMail: info@wvwindkraft.de
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