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LOVELLS: Nach der Berliner Gerichtsentscheidung muss die Postmindestlohnverordnung grundsätzlich überdacht werden

Geschrieben am 08.03.2008 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat am 7. März
2008 (VG 4 A 439.07) die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales vom 28. Dezember 2007 für unwirksam erklärt. Mit
dieser Rechtsverordnung waren ab dem 1. Januar 2008 deutschlandweit
verbindliche Mindestlöhne von bis zu 9,80 EUR pro Stunde für die
gesamte Briefdienstleistungsbranche bestimmt worden. Die 4. Kammer
des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte nun die Rechtswidrigkeit
der Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche.

Der klagende Arbeitgeberverband und die ebenfalls klagenden
Postkonkurrenten sehen sich durch die Verordnung des
Bundesministeriums in ihren Grundrechten verletzt und in ihrer
Existenz bedroht. Sie hatten eigene Tarifverträge abgeschlossen, die
niedrigere Mindestlöhne festlegen. Das Urteil des
Verwaltungsgerichts, dessen vollständige Begründung noch nicht
vorliegt, wird der Debatte um Mindestlöhne auch in vielen weiteren
Branchen eine neue Dynamik verleihen. Rechtsanwalt Matthes Schröder
aus dem Hamburger Büro von Lovells LLP fordert:

"Auch dann, wenn Bundesminister Scholz mit der Einlegung der
Berufung gegen das Urteil offenbar keinerlei Folgen für die Geltung
der Rechtsverordnung und damit des branchenweiten Mindestlohns
befürchtet, kann doch die Parole nach dieser Schlappe nicht einfach
"Weiter so!" lauten. Jedenfalls kann der Minister mit einer
grundlegenden Überarbeitung der beabsichtigten vollständigen
Neufassung des Arbeitnehmerentsendegesetzes nicht länger warten."

Der Arbeitsrechtsexperte weiter:

"Das Verwaltungsgericht hat die schwerwiegenden Bedenken
aufgenommen, welchen die Pläne des Arbeitsministers im Hinblick auf
die Tarifautonomie der Postkonkurrenten und ihrer
Arbeitge-berverbände stets begegneten. Es eine Sache, durch
verbindliche Rechtsverordnung die Geltung bestimmter Tarifverträge
auf bislang überhaupt nicht an Tarifverträge gebundene Arbeitgeber
und Arbeitnehmer zu erstrecken. Von ganz anderer Qualität aber ist
es, auch die Anwendung ordnungsgemäß zustande gekommener anderer
Tarifverträge der Postkonkurrenten und damit deren Wahrnehmung der
Koalitionsfreiheit vollkommen ins Leere laufen zu lassen."

Der Referentenentwurf vom 11. Januar 2008 zu einem neuen
Arbeitnehmerentsendegesetz sollte zwar die vor dem Verwaltungsgericht
noch mit Erfolg gerügte "Ermächtigungslücke" schließen. Dass allein
diese formale "Nachbesserung" aber die schwerwiegenden Eingriffe in
die Grundrechte anderer Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
wirklich rechtfertigen kann, bezweifelt der Arbeitsrechtler.

Der Lovells Postrechtsexperte, Dr. Michael Stulz-Herrnstadt,
ebenfalls Anwalt im Hamburger Büro, sieht in der Entscheidung aber
auch weitere Impulse:

"Sollte die Entscheidung des VG Berlin Bestand haben, hätte sie
nicht nur Auswirkung für den nationalen Postmarkt, sondern dürfte
auch Folgen für dessen internationale Bedeutung haben. Denn trotz der
in Deutschland Anfang des Jahres erfolgten vollständigen
Marktliberalisierung, sind im Postbereich derzeit zentrale
Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt. Dies betrifft nicht nur
die Mindestlohnfrage, sondern auch die Frage des
Mehrwertsteuerprivilegs oder den Streit um die Benutzung des
werbewirksamen Begriffs Post. Hinzukommt zukünftig auch die Frage
nach dem Umgang mit der sog. Reziprozitätsklausel der erst jüngst in
Kraft getretenen dritten EU-Postrichtlinie, die unter bestimmten
Voraussetzungen einen Wettbewerbsschutz vermittelt."

Die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher
auch weiterhin unabdingbare Voraussetzung unternehmerischer
Entscheidungen im liberalisierten Postmarkt, so der
Postrechtsex-perte weiter.

Über LovellsLovells LLP ist mit mehr als 3.000 Mitarbeitern
verteilt auf 26 Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten
eine der führenden internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.700
Rechtsanwälte bieten Unternehmen, Finanzinstituten und der
öffentlichen Hand weltweit in den wichtigsten Wirtschafts- und
Finanzzentren Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Wir beraten
regelmäßig bei komplexen und internationalen Transaktionen, den
bedeutendsten arbeitrechtlichen Streitfragen sowie dem Postrecht.
Lovells (die "Firma") ist eine internationale Rechtspraxis und
umfasst Lovells LLP und ihre zugehörigen Büros. Lovells LLP ist als
Limited Liability Partnership unter OC 323639 in England und Wales
registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn Viaduct, London
EC1A 2FG.Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der
Lovells LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und
Qualifikation.

Originaltext: Lovells
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55934
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55934.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:

Matthes Werner Schröder
Rechtsanwalt
Lovells LLP
Alstertor 21
20095 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 419 93-0
Direct: +49 (0) 40 419 93-261
Fax: +49 (0) 40 419 93-200
Email: matthes.schroeder@lovells.com

 
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