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"Präventionsgesetz droht Krankheitsfrüherkennung zu schwächen"

Geschrieben am 06-03-2008

Berlin (ots) - Das geplante Präventionsgesetz sieht der Verband
der Diagnostica-Industrie (VDGH) mit gemischten Gefühlen. Er
fürchtet, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch das geplante
Gesetz zur Vernachlässigung ihrer Kernaufgaben in der
Krankheitsvorbeugung gezwungen sein könnten. Schon heute steckten die
Krankenkassen mit 232 Millionen Euro mehr Geld in Programme zur
Verhaltensänderung, als sie für labordiagnostische
Früherkennungsuntersuchungen ausgeben, schätzte der Vorsitzende des
Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Jürgen Schulze, heute
(6.) in Berlin.

Schulze forderte daher die Politik auf, der Früherkennung von
Krankheiten, der so genannten Sekundärprävention, den gleichen Rang
einzuräumen, wie der Primärprävention, die auf Verhaltensänderung der
Bürger setzt. Bisher jedoch dominierten diese Programme, die
Bewegung, Sport und gesunde Lebensweise fördern, in den verschiedenen
Entwürfen für ein Präventionsgesetz. Die Krankheitsfrüherkennung, das
klassische Tätigkeitsfeld der Krankenversicherung, werde nur am Rande
erwähnt.

Schulze fürchtet, dass dies tendenziell zu einer Verlagerung der
Präventionsaufwendungen in Bereiche führt, die nicht zu den
traditionellen Aufgaben der Krankenkassen zählen. "Das
Präventionsgesetz darf die klassischen Aufgabenfelder der GKV jedoch
nicht schwächen." Gerade die Früherkennungsuntersuchungen hätten den
Beweis, Kosten durch vermiedene Behandlungen zu sparen, längst
erbracht. Solche Erfolge seien bei Verhaltensprogrammen nur schwer
nachweisbar.

Der VDGH-Vorsitzende sah zwei Ansätze, um dieses Sparpotenzial
noch besser zu erschließen. Die gemeinsame Selbstverwaltung müsse
verpflichtet werden, die bestehenden
Krankheitsfrüherkennungsprogramme regelmäßig darauf hin zu prüfen, ob
sie noch dem aktuellen medizinischen

Stand entsprechen und neue, als sinnvoll erkannte Tests rasch
aufzunehmen. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass diese
Programme von den Krankenversicherten besser als in der Vergangenheit
genutzt werden. Bisher nehme nur eine Minderheit der
Anspruchsberechtigten die Früherkennungsprogramme der Gesetzlichen
Krankenversicherung überhaupt wahr. Der VDGH sei bereit, durch
Aufklärung gemeinsam mit den Krankenkassen dazu beizutragen, dass
sich dies ändert.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von ca. 90 Unternehmen. Sie stellen
zur Diagnose menschlicher Krankheiten entsprechende
Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Die Unternehmen
erwirtschaften in Deutschland einen Umsatz von rund 2,1 Milliarden
Euro.

Originaltext: Verband der Diagnostica-Industrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8171
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8171.rss2

Rückfragen an:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
Thomas Postina (PPR)
Telefon: 069/2556-1731
Telefax: 069/23 66 50
E-Mail: presse@vdgh.de



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