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Nikotin-Exzesse in der Mietwohnung: Manchmal Schadensersatz

Geschrieben am 05-03-2008

Nürnberg (ots) - Nikotinsucht kann Mieter teuer zu stehen kommen:
Sind wegen des massiven Rauchens Instandsetzungsarbeiten
erforderlich, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

Rauchen in der eigenen Wohnung ist erlaubt - doch wenn es der
Mieter mit seinen Qualm-Exzessen so weit treibt, dass die Wohnung
schon nach kurzer Zeit sanierungsbedürftig ist, kann der Vermieter in
manchen Fällen Schadensersatz verlangen. Dies entschied jetzt nach
Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.:
VIII ZR 37/07).

Im verhandelten Fall wohnten die Mieter knapp zwei Jahre in der
Mietwohnung. Sie rauchten so viel, dass Decken, Wände und Türen der
Wohnung durch den Zigarettenqualm stark vergilbt waren. Der
Tabak-Gestank habe sich regelrecht in die Tapeten eingefressen, so
dass ein Neutapezieren notwendig geworden war, argumentierte der
Vermieter. Die Kosten hierfür wollte er von seinen Ex-Mietern
erstattet bekommen.

Grundsätzlich könne ein Vermieter zwar Schadensersatz von
rauchenden Ex-Mietern verlangen, wenn durch Nikotin-Exzesse
Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung erforderlich werden,
entschieden die Richter. Im verhandelten Fall kamen die Mieter aber
dennoch glimpflich davon, berichtet Immowelt.de. Laut des
Ex-Vermieters ließen sich die Schäden durch Neutapezieren und
Streichen beseitigen. Das seien typische Schönheitsrenovierungen. Da
die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig war, waren die Mieter
nicht zu diesen Arbeiten verpflichtet. Eine Schadensersatzpflicht
bestehe in solchen Fällen nur, wenn durch Nikotinexzesse
Instandsetzungsarbeiten fällig werden, die über die
Schönheitsreparaturen hinausgehen.

Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im
Internet mit monatlich zuletzt 230 Millionen Page Impressions, 50
Millionen Exposé-Aufrufen und über 700.000 Immobilien-Angeboten im
Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter
von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15


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