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MDS: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bringt Bewegung in die Debatte um Transparenz von Pflegequalität

Geschrieben am 04-03-2008

Berlin/Essen (ots) - Künftig soll der Medizinische Dienst (MDK)
Pflegeeinrichtungen häufiger prüfen: Zunächst mindestens alle drei
Jahre, nach einer Übergangsfrist jährlich. Darauf haben sich die
Koalitionsfraktionen in der vergangenen Woche geeinigt. Außerdem
sieht das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor, dass die Leistungen
der Pflegeeinrichtungen und ihre Qualität veröffentlicht werden.
Grundlage sind die MDK-Qualitätsprüfungen. "Wir begrüßen die
geplanten Regelungen zur Qualitätsverbesserung und Transparenz. Sie
werden dazu beitragen, die Situation vieler Pflegebedürftiger zu
verbessern", erklärte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des
Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS),
am 4. März in Berlin. "Dies ist ein deutliches Signal an die
Pflegeeinrichtungen und alle Beteiligten, ihr Bemühen um die
Verbesserung der Qualität zu intensivieren."

Auf der Veranstaltung "Verbraucher stärken - Transparenz und
Benchmarking in der Pflege" stellte der Medizinische Dienst seine
Vorstellungen zur Veröffentlichung der MDK-Prüfergebnisse vor. "Wir
sind überzeugt, dass die MDK-Qualitätsprüfungen eine geeignete
Grundlage sind, um das Pflegegeschehen transparenter zu machen und
die Verbraucher über wesentliche Aspekte von Pflegequalität zu
informieren", betonte Pick. Es sei die Stärke der MDK-Prüfungen, dass
die Ergebnisqualität direkt - anhand der Untersuchung von zehn
Prozent der Pflegebedürftigen einer Einrichtung - erhoben würde. Nach
Einschätzung des MDS wird die Veröffentlichung von Prüfergebnissen
auch einen stärkeren Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen
in Gang setzen.

K.-Dieter Voß, Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes Bund der
Pflegekassen, begrüßte ebenfalls die geplanten Neuregelungen zur
Transparenz. Zuständig für die Veröffentlichung - so sieht es der
Gesetzentwurf vor - sind die Landesverbände der Pflegekassen. Die
Kriterien der Veröffentlichung werden unter Verhandlungsführung des
Spitzenverbandes Bund vereinbart. "Die Informationsbasis der
Versicherten als Verbraucher wird nachhaltig gestärkt und der
Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen wird gefördert", sagte Voß.
Er wies darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen auch Grundlage
für künftige Betriebsvergleiche und Benchmarking-Prozesse sein
könnten.

MDK setzt auf Ergebnis- und Prozessqualität

Der Schwerpunkt der MDK-Überlegungen liegt auf der Ergebnis- und
Prozessqualität. Die Informationen werden laienverständlich und
übersichtlich aufbereitet; die Prüfergebnisse können mit geringem
Aufwand aus den Prüfberichten des MDK entnommen werden.

Ähnlich wie andere Veröffentlichungen von Test-Ergebnissen sieht
das Konzept eine gestufte Information vor: Eine Gesamtbewertung
bietet eine übersichtliche und schnelle Orientierung für den Nutzer,
darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, relevante Detailinformationen
zur Qualität der Einrichtung einzusehen. Dies sind etwa Informationen
zur Pflegeeinrichtung, zur pflegerischen Versorgungsqualität oder zur
Zufriedenheit der Pflegebedürftigen z.B. mit den Mitarbeitern, dem
Tagesablauf und den Betreuungs- angeboten.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung führen im
Auftrag der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in stationären
Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten durch. Bundesweit prüfen
die MDK bisher jährlich mehr als 4.000 Pflegeeinrichtungen, das
entspricht einem Anteil von etwa 20 Prozent aller
Pflegeeinrichtungen. Künftig wird die Zahl der Prüfungen noch einmal
deutlich erhöht.

Originaltext: MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverb
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63330
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63330.rss2

Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartnerin:´

Christiane Grote
Leiterin Presse- und Offentlichkeitsarbeit
Medizinischer Dienst der Spitzenverbande der Krankenkassen e.V.
Lützowstr. 53
45141 Essen
Telefon: 0201 8327-115
Telefax: 0201 8327-3-100
E-Mail: c.grote@mds-ev.de


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