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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Rundfunkrat kritisiert EU-Konsultationsverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Geschrieben am 25-02-2008

Köln (ots) - Der Rundfunkrat hat das von der Europäischen
Kommission eingeleitete Konsultationsverfahren zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks scharf kritisiert. Die Einleitung
des Verfahrens sei "eine deutliche Kompetenzüberschreitung der
Zuständigkeiten der Europäischen Kommission", heißt es in einer
Stellungnahme des Aufsichtsgremiums. Für die Definition der Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für die Ausgestaltung der
Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben seien ausschließlich die
Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesländer, zuständig. Dies
ergebe sich auch aus der Kulturhoheit der Bundesländer. Regelungen,
die die Inhalte des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks
beträfen, "fallen daher erst recht nicht unter die Kompetenzen der
Europäischen Union, da Rundfunk nach wie vor ein bedeutender
Kulturfaktor ist und sich nicht auf den Wirtschaftsfaktor reduzieren
lässt".

Der Rundfunkrat kritisiert insbesondere die fehlende Würdigung der
kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Funktion des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Rundfunk sei ein kulturell
bedeutendes Gut. Dies werde in der 2005 mit den Stimmen der EU-Länder
ratifizierten UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt
ausdrücklich bekräftigt. Anstelle eines rein auf die ökonomischen
Aspekte reduzierten Konsultationsverfahrens müsse die EU-Kommission
die kulturelle Bedeutung des Rundfunks anerkennen. Die Kommission
ziele offenkundig darauf ab, "eine grundlegende Neuausrichtung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit in der Konsequenz tiefen
inhaltlichen Eingriffen vorzunehmen, die durch keine der geltenden
Rechtsgrundlagen gedeckt sind."

Das WDR-Gremium verwies darauf, dass aufgrund des EU-Entscheids
zur Einstellung des VPRT-Verfahrens zurzeit auf nationaler Ebene
intensiv neue gesetzliche Regelungen diskutiert würden, die
schließlich fristgerecht in einen von allen 16 Bundesländern zu
ratifizierenden Staatsvertrag einfließen sollen. Da die Kommission
nun ihrerseits eine veränderte Mitteilung für Anfang 2009 in Aussicht
gestellt habe, so das Gremium, stelle sich in Deutschland die Frage,
inwieweit die bis dahin entwickelten Umsetzungsschritte
möglicherweise nicht kompatibel sein werden. "Damit wird der soeben
vermeintlich gewonnenen Rechtssicherheit erneut der Boden entzogen,
noch bevor sie überhaupt verbindlich zu Papier gebracht wird",
kritisierte der Rundfunkrat.

Schließlich bekräftigt das Gremium die Auffassung, dass die
deutschen Rundfunkgebühren auch im Licht der jüngsten Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom September 2007 "keine staatliche
Beihilfe" darstellten. Auch der Europäische Gerichtshof habe 2003 im
"Altmark-Urteil" festgestellt, das öffentliche Mittel für öffentliche
Dienstleistungen unter bestimmten Umständen keine Begünstigung gemäß
dem EG-Vertrag darstellten. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
gehört zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse", dessen konkrete Ausgestaltung den vom Gerichtshof
entwickelten Kriterien entspricht, stellte der Rundfunkrat fest.

Nach Ansicht des Rundfunkrates müsse viel eher "die jüngere
beihilferechtliche Entscheidungspraxis" der Kommission einer Revision
unterzogen werden. Dazu gehöre, die "Doppelnatur des Rundfunks"
tatsächlich zu berücksichtigen und nicht den Fokus allein auf den
Rundfunk als Dienstleistung und Wirtschaftsgut zu legen. Eine
Neujustierung des Beihilferechts müsse den rechtlichen, kulturellen
und ökonomischen Bedingungen Rechnung tragen, heißt es in der
Rundfunkratsstellungnahme.

Der Rundfunkrat will das aktuelle Anhörungsverfahren auch zum
Anlass nehmen, "um an die Länder zu appellieren, unverzichtbare
kulturelle Werte gegen eine bruchstückweise Vereinnahmung in die
Wirtschaftsregulierung der EU zu verteidigen".

Den Wortlaut der Stellungnahme des Rundfunkrates finden Sie in der
WDR-Presselounge (www.presse.wdr.de), oder Sie rufen ihn in der
WDR-Pressestelle telefonisch ab (Tel. 0221-220 2405).

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de


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