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Endlich Rechtssicherheit bei der Verpackungsverwertung / - Lasten gerechter verteilt und ökologische Qualität gewahrt

Geschrieben am 22-02-2008

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat der Novelle der
Verpackungsverordnung zugestimmt, so dass die Neuregelung nun
endgültig in Kraft treten kann. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Prof. Dr. Dr. h.c.
Werner Delfmann:

"Für die kommenden Jahre herrscht Rechtsklarheit: wer Verpackungen
an private Haushalte abgibt, hat sich nachweislich und ausnahmslos an
einem System zu beteiligen, das die verbraucherfreundliche
Einsammlung und umweltgerechte Verwertung gewährleistet. Jedes von
der Verordnung verpflichtete Unternehmen ist frei, seine
Verkaufsverpackungen bei einem zugelassenen Systembetreiber eigener
Wahl anzumelden. Nicht länger erlaubt ist, sich selbst auf Kosten der
Wettbewerber oder der Allgemeinheit zu entsorgen. Durch die neu
eingeführte Vollständigkeitserklärung werden die Selbstkontrolle der
Wirtschaft und die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten entscheidend
verbessert. Für die von der Verordnung verpflichteten, rechtstreuen
Unternehmen des Handels, der Konsumgüter- und der
Verpackungsindustrie ist es ein Labsal, dass sich im Ergebnis eine
vernünftige Lösung durchgesetzt hat, die die Lasten gerechter
verteilt und die ökologische Qualität des Verpackungsrecyclings
wahrt."

Originaltext: AGVU - Arbeitsgem.Verpackung und Umwelt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19671
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19671.rss2

Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU),
Katrin Fricke, Dorotheenstraße 35, 10117 Berlin,
Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688.


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