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Swiss Life Vorsorge-Know-how / Mit Entgeltumwandlung Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen

Geschrieben am 19-02-2008

München (ots) - (St) - Betriebliche Alterversorgung ist beliebt:
Rund 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
werden im Alter über eine Betriebsrente verfügen. Doch nicht immer
kommt der Arbeitgeber für die Finanzierung auf. Der Gesetzgeber sieht
daher die Möglichkeit der Entgeltumwandlung vor: Der Arbeitnehmer
kann verlangen, dass ein Teil seines Bruttolohns für die betriebliche
Altersversorgung verwendet wird. Das Service-Portal
"Vorsorge-Know-how" von Swiss Life nimmt die Entgeltumwandlung
genauer unter die Lupe. Unter www.swisslife.de/vorsorge wird das
Vorsorgemodell vorgestellt.

Seit Januar 2002 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die
Möglichkeit geben, einen Teil des Lohns in eine betriebliche
Altersvorsorge zu investieren. Die Vorteile: Die Beiträge werden
direkt vom Bruttolohn abgezogen und sind damit - bis zu einer
bestimmten Höchstgrenze - steuer- und sozialabgabenfrei.

"Es ist erfreulich, dass mittlerweile immer mehr Beschäftige
betrieblich vorsorgen", findet Marion Vintz, Spezialistin für die
betriebliche Altersversorgung bei Swiss Life: "Andererseits
verzichtet aber noch immer gut ein Drittel aller Berechtigten auf die
Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung." Woran liegt das?
"Vermutlich halten viele Arbeitnehmer eine Betriebsrente für eine
freiwillige Leistung ihres Chefs", erklärt Marion Vintz. "Oder sie
fürchten, dass sie ihren Vertrag nicht fortführen können, wenn sie zu
einem anderen Unternehmen wechseln." Dabei besteht kein Grund zur
Sorge. Denn erstens bleiben alle Beiträge bei Kündigung und
Jobwechsel erhalten. Und zweitens ist die Fortführung der
betrieblichen Altersvorsorge aufgrund einer Gesetzesänderung jetzt
deutlich leichter als früher.

Im aktuellen "Vorsorge-Know-how" werden Fragen zur betrieblichen
Alterversorgung über eine Entgeltumwandlung verständlich erklärt. Der
Leser erfährt, dass Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld umgewandelt
werden können oder wie die Höchstgrenze zur steuer- und
sozialabgabenfreien Umwandlung mit der Beitragsbemessungsgrenze in
der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenhängt.

Weitere Informationen gibt es im aktuellen "Thema des Monats"
unter www.swisslife.de/vorsorge.

Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2

Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life, Tel. 089/38109-1343,
pressestelle@swisslife.de
André Stark, Fortis PR, Tel. 089/452278-18, swisslife@fortispr.de


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