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Mitteilung der EU-Kommission zur Gründung öffentlich-privater Unternehmen nicht ausreichend

Geschrieben am 18-02-2008

Berlin (ots) - "Die EU-Kommission lässt wesentliche Fragen
unbeantwortet," meint Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zu der heute von der
EU-Kommission veröffentlichten Mitteilung zur Anwendung des
Vergaberechts auf öffentlich-private Partnerschaften. "Weder wurde
eine erweiterte praxistaugliche Definition für so genannte
In-House-Vergaben gefunden, noch wurde klargestellt, dass die
kommunale Zusammenarbeit nicht unter das Vergaberecht fällt."

Die Kommission legt in der Mitteilung ihre Vorstellungen über die
Anwendung des europäischen Vergaberechts bei der Gründung eines
gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens dar, bei dem der einbezogene
private Partner an der konkreten Durchführung von öffentlichen
Aufträgen beteiligt ist. Nicht hinterfragt werden die bisherigen sehr
engen Vorgaben für eine vergaberechtsfreie Auftragserteilung. Selbst
für Unternehmen mit einer nur geringen privaten Beteiligung besteht
Ausschreibungspflicht. Im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs
sind dagegen andere, praxistaugliche Regelungen gefunden worden.
Solange die Beteiligung Privater an einem Unternehmen sich in einem
bestimmten Rahmen hält und das Unternehmen sich nicht außerhalb
seines angestammten Gebietes am Wettbewerb beteiligt, ist danach eine
Ausschreibung nicht nötig. Diese Regelung könnte für andere Bereiche
Vorbildcharakter haben. Diese Chance wurde nach Meinung des VKU bei
der heutigen Mitteilung der Kommission verpasst.

"Außerdem ist es bedauerlich", so Reck, "dass sich die Kommission
in ihrer Mitteilung mit dem wichtigen Bereich der interkommunalen
Kooperation überhaupt nicht befasst." Die Zusammenarbeit mehrerer
Kommunen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, ist nicht nur in
Deutschland z.B. bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung ein
bewährtes Modell effizienter Aufgabenerfüllung, sondern wird auch von
anderen EU-Mitgliedstaaten in erheblichem Umfang genutzt. "Hier muss
Rechtssicherheit durch die Feststellung geschaffen werden, dass die
interkommunale Zusammenarbeit nicht unter das Vergaberecht fällt", so
Reck. Kommunale Zusammenarbeit sei ein reiner Organisationsakt der
Kommunen und keine Nachfrage nach Leistungen am Markt.
Wettbewerbsinteressen Dritter seien damit nicht berührt.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Ansprechpartner:
Rosemarie Folle
Fon 030.58 580-208
Fax 030.58 580-100
folle@vku.de


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