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ots.Audio: Die Nebenkostenfalle - wie man die Abrechnung des Vermieters kontrolliert
Geschrieben am 15.02.2008 - [Nächster Artikel] |
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Hamburg (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Viele Mieter werden in den nächsten Wochen unangenehme Post bekommen: Die Rede ist von der alljährlichen Nebenkostenabrechnung, die die Vermieter versenden und in der sie oft happige Nachforderungen stellen. Um rund ein Viertel sind die so genannten Wohnnebenkosten in den letzten Jahren gestiegen. Das Wirtschaftsmagazin GELDidee rät deshalb, die Abrechnung genau zu prüfen. Welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sind gesetzlich genau festgelegt, erklärt Chefredakteur Christian Fälschle:
O-Ton: 19 sec "Beispielsweise kann umgelegt werden Kosten für die Heizung, Warmwasser, Versicherung, Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege etc. pp. Wichtig für alle Mieter ist allerdings, alle Kosten müssen in der Rechnung angegeben werden und vor allem auch für den Mieter nachvollziehbar sein."
Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder unvollständig. Damit sollten sich Mieter nicht abspeisen lassen:
O-Ton: 26 sec "Wenn Angaben fehlen, sollte man also zunächst nicht sofort bezahlen und den Beitrag überweisen, sondern erst einmal Widerspruch einlegen. Dazu hat man immer ein Jahr Zeit, es ist natürlich gegenüber dem Vermieter am besten, wenn man das innerhalb von vier Wochen macht, ein kurzes formloses Schreiben reicht dafür. Außerdem kann man natürlich als Mieter beim Vermieter Einsicht in alle Originalrechnungen verlangen."
Wenn man sich nicht sicher ist oder wenn es keine gütliche Einigung mit dem Vermieter gibt, sollte man sich bei einem Experten Rat holen:
O-Ton: 20 sec "Eine gute Idee ist es sicherlich, sich an einen der vielen Mietervereine zu wenden. Noch sicherer ist eine Mietrechtsschutzversicherung, die kostet im Schnitt zwischen 50 und 100 Euro im Jahr. Diese übernimmt dann auch die Kosten für einen Fachanwalt, für ein Gerichtsverfahren und zahlt auch die Kosten der Gegenseite, wenn man verliert."
Wenn man eine solche Versicherung abschließen will, sollte man aber nicht warten, bis man Ärger mit dem Vermieter hat, empfiehlt die GELDidee. Denn der Rechtsschutz greift in der Regel erst nach drei Monaten, deswegen sollte man sich frühzeitig anmelden.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: GELDidee Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8318 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8318.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Bauer Verlagsgruppe, Kommunikation und Presse Hamburg, Berit Sbirinda, Tel: 040 / 3019-1027, berit.sbirinda@bauerverlag.de
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