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Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen
Geschrieben am 15.02.2008 - [Nächster Artikel] |
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Berlin (ots) - "Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung". Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag heute in Berlin. Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen Abschlag von 85 % vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Verwaltungsvermögen bestehe - und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht. "Damit wird bei ansonsten gleicher Tätigkeit zwischen begünstigten und nicht begünstigten Betrieben unterschieden. Dies ist eine nicht hinnehmbare Zweiklassengesellschaft", kommentierte Knipper die geplante Neuregelung. Es sei keineswegs akzeptabel, wenn eine Gruppe von Unternehmen zu Verlierern der Reform werde, indem unveränderte Steuersätze bei deutlich erhöhten Bemessungsgrundlagen Anwendung fänden. Hier müsse dringend nachgebessert werden, so dass auch Verwaltungsvermögen von der Begünstigung erfasst werde.
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de
Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2
Pressekontakt: Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft, Information und Kommunikation Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189 E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
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