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NDR zeigt Verständnis für Aktion der freien Mitarbeiter und verweist zugleich auf arbeitsrechtliche Grenzen

Geschrieben am 14-02-2008

Hamburg (ots) - Der NDR hat in einer Reaktion auf eine
Protestaktion von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Senders am Donnerstag (14. Februar) Verständnis für deren Anliegen
bekundet, zugleich aber deutlich gemacht, dass ihm das geltende
Arbeitsrecht kaum Spielräume eröffnet. "Der NDR kann den Wunsch der
freien Mitarbeiter nachvollziehen, über die äußerste Grenze von 15
Jahren hinaus mit Rahmenvertrag beschäftigt zu werden", so NDR
Sprecher Martin Gartzke. "Der Sender hat hier aber leider nur eine
äußerst begrenzte Gestaltungsmöglichkeit." Der NDR wolle den
Unterschied zu festen Arbeitsverhältnissen nicht verwischen und keine
Festanstellungsklagen riskieren.

Im Dialog mit der Initiative "Freie im Norden", die sich als
Interessenvertretung der freien Mitarbeiter des NDR gegründet habe,
habe sich der Sender in den vergangenen Monaten im Bereich des
Möglichen bereits deutlich bewegt, so Gartzke. So sei nun der Weg
dafür frei, dass im NDR alternativ zu der bisherigen Regelung auch
das so genannte Prognosemodell angewandt werden könne. Dieses
Verfahren werde im WDR praktiziert. Ferner habe der NDR das
Höchsteinkommen für freie Mitarbeiter ohne Rahmenvereinbarung von
13.000 auf jetzt 18.000 Euro im Jahr heraufgesetzt. Gartzke: "Für
Mitarbeiter, die aus der Rahmenvertragsregelung herausfallen,
ermöglicht dies nach Ablauf der tarifvertraglichen
Übergangsleistungen eine erweiterte Einsatz- und
Verdienstmöglichkeit."

Der NDR werde sich zudem auch künftig bemühen, frei werdende feste
Stellen möglichst mit bewährten freien Mitarbeitern zu besetzen. Etwa
jede zweite frei werdende Redakteursstelle werde bereits mit einem
freien Mitarbeiter besetzt. Daneben begrüße es der Sender
ausdrücklich, wenn sich freie Mitarbeiter neben ihrer Tätigkeit beim
NDR weitere Standbeine suchten - so wie sie es jetzt im Rahmen ihrer
Protestaktion mit symbolischen Bewerbungen bei Hamburger
Verlagshäusern zum Ausdruck gebracht hätten.

Der NDR Sprecher wies darauf hin, dass die Praxis seines Senders
bei der Beschäftigung freier programmgestaltender Mitarbeiter mit
Rahmenvereinbarung auf der Grundsatzentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 und auf dem
"Tarifvertrag für befristete Programmmitarbeit" beruhe, den der NDR
im Jahr 1996 mit den Gewerkschaften abgeschlossen habe. "Der NDR ist
grundsätzlich bereit, gemeinsam mit seinen freien Mitarbeitern im
Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten über weitere
Verbesserungen nachzudenken", so Gartzke. "Deshalb sind beide Seiten
- der NDR und die Freien - übereingekommen, den begonnenen Dialog
fortzusetzen."

14. Februar 2008

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199


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