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Gasmarkt: LichtBlick erwirkt einstweilige Verfügungen gegen E.On Gastransport und RWE Transportnetz Gas

Geschrieben am 11-02-2008

Hamburg (ots) - LichtBlick hat vor dem Landgericht Dortmund
einstweilige Verfügungen gegen die Gasnetzbetreiber E.On Gastransport
AG & Co. KG und RWE Transportnetz Gas GmbH erwirkt. Die Netzbetreiber
müssen jetzt ihnen gegenüber geäußerte Zahlungsvorbehalte anerkennen
und eine Billigkeitskontrolle ihrer Netzentgelte nach § 315
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) akzeptieren. Ebenso ist die von den
Gasnetzbetreibern geforderte und in der Kooperationsvereinbarung Gas
enthaltene Schiedsgerichtsklausel, mit der der ordentliche Rechtsweg
für den Streitfall ausgeschlossen werden sollte, gekippt.

"Der Versuch der Gasnetzbetreiber, sich von der Rechtsprechung
abzukoppeln und Netznutzungsentgelte ohne Billigkeitskontrolle
festlegen zu wollen, ist gescheitert.", so Heiko von Tschischwitz,
Geschäftsführer von LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH & Co.
KG. "Wesentliche Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung Gas sind
damit hinfällig. Sie muss geändert werden."

Die E.On Gastransport und RWE Transportnetz Gas sind
marktgebietsaufspannende Netzbetreiber. Im Rahmen ihrer
Bilanzkreisverträge haben sie den Netzzugang davon abhängig gemacht,
dass LichtBlick die einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen
vorbehaltlos anerkennt und insbesondere die Höhe der Entgelte
akzeptiert. LichtBlick war dazu nicht bereit, was zur Verweigerung
des Netzzugangs durch die Netzmonopolisten führte. Durch die jetzt
erwirkte Einstweilige Verfügung muss der Netzzugang unter den von
LichtBlick formulierten Bedingungen und Vorbehalten gewährt werden.

LichtBlick bietet derzeit flächendeckend in den fünf nordöstlichen
Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Berlin und Brandenburg ein Biogas-/Erdgasprodukt an. LichtBlick ist
ein von der etablierten Energiewirtschaft vollständig unabhängiges,
privates Unternehmen, das zukünftig bundesweit dieses besonders
klimafreundliche Ökogas anbieten wird. Derzeit werden 8.500 Gaskunden
versorgt. Die jetzt erwirkten Entscheidungen stellen die rechtlichen
Voraussetzungen für das bevorstehende bundesweite
LichtBlick-Gasangebot sicher. LichtBlick versorgt zudem 400.000
Stromkunden.

Originaltext: LichtBlick die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22265
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22265.rss2

Rückfragen bitte an:
Gero Lücking
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 040 / 63 60 - 12 01, Mobil.: 0170 / 789 00 34
E-Mail: luecking@lichtblick.de
LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG
Max-Brauer-Allee 44
22765 Hamburg
www.lichtblick.de


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