(Registrieren)

Haufe Aktuell: neue Unsicherheit für Wohlfahrtsverbände / Krankentransporte und Rettungsdienste nicht mehr gemeinnützig?

Geschrieben am 06-02-2008

Freiburg (ots) - Nach öffentlichen Diskussionen um das
Finanzgebaren einer bekannten Wohlfahrtsorganisation sorgt nun eine
Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts (BFH) für Unruhe
bei den Wohlfahrtsverbänden. Der Hintergrund: Soweit
Wohlfahrtsverbände (z.B. DRK, Arbeiter-Samariter-Bund) oder die
öffentliche Hand (Feuerwehren) Rettungsdienste und Krankentransporte
durchführen, handeln sie nach bisher geltender Auffassung der
Finanzverwaltung in ihrer Eigenschaft als steuerbefreite,
gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Ihre Leistungen
werden bisher weder mit Körperschaftsteuer noch Gewerbesteuer
belastet.

Dieser gemeinnützigkeitsrechtliche Vorteil gilt jedoch generell
nicht für private Anbieter mit einem vergleichbaren
Leistungsspektrum.

Der Bundesfinanzhof hat nun durch den Beschluss v. 18.09.2007 (I R
30/06), der erst jetzt veröffentlicht wurde, die Aussage getroffen,
dass der Betrieb von Krankentransporten und Rettungsdiensten wegen
der Wettbewerbssituation nicht mehr als gemeinnützig eingestuft
werden kann.

Diese Feststellung führt jedoch zunächst nicht dazu, dass ein
privater Mitbewerber damit wie seine (gemeinnützigen) Konkurrenten
von der Gewerbesteuer befreit ist.

Ein privater Mitbewerber hat jedoch die Möglichkeit, mit einer
Verpflichtungsklage über den Finanzrechtsweg feststellen zu lassen,
dass die gemeinnützigen/öffentlichen Anbieter ebenfalls zu besteuern
sind.

Unabhängig davon, dass bei der Erbringung dieser Leistung eine
Umsatzsteuerbefreiung besteht, lässt sich nun feststellen, dass wegen
des fehlenden Gemeinnützigkeitsstatuses nunmehr sämtliche Anbieter
für ihre erzielten Einnahmen körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig
sind.

Eine erste Bewertung des Experten im Gemeinnützigkeitsrecht,
Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle:

"Die Folgen dieser neuen Entscheidung sind noch nicht absehbar. Es
bleibt abzuwarten, ob das Bundesfinanzministerium ggf. mit einem
Nichtanwendungserlass zunächst auf diese neue Entscheidung reagiert,
dies ggf. zunächst auf diesen jetzt entschiedenen Einzelfall
beschränkt. Mit einer Abstimmung der Finanzministerien auf
Bundesebene kann, wie üblich, gerechnet werden. Ansonsten ist damit
zu rechnen, dass auf diese bisher gemeinnützigen Organisationen auch
für zurückliegende, noch offene Veranlagungszeiträume, nicht
unerhebliche Steuernachforderungen auf die gemeinnützigen
Dienstleister zukommen.

Dies könnte dann aus Sicht der Bürger, bei Inanspruchnahme von
künftigen Leistungen, in der Konsequenz zur Verteuerung bei
Abrechnungen führen.

Zur Klarstellung:

Damit wird keinesfalls der Gemeinnützigkeitsstatus dieser
bewährten Organisationen in Abrede gestellt. Es gibt keine
Teilgemeinnützigkeit, sondern damit werden nur die Einnahmen dem
steuerpflichtigen Bereich zugeordnet. Denn die sonstigen, im
Interesse der Allgemeinheit gegenüber vielen Bürgern erbrachten
Leistungen dieser Organisationen, entsprechen nach wie vor dem
geltenden Gemeinnützigkeitsrecht.

Die Auffassung des BFH läuft daher darauf hinaus, dass
ertragsteuerlich diese Leistungen dem Bereich des steuerpflichtigen
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zugeordnet werden.

Es ist verfahrenstechnisch ungewöhnlich, dass der BFH ausdrücklich
in seiner als Beschluss veröffentlichten Entscheidung diese
Konkurrentenklage zulässt."

Über die weiteren Auswirkungen dieser BFH-Entscheidung, auch zur
Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb bei anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines
gemeinnützigen Vereins/Verbands, werden wir noch berichten.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/3683-975
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

118359

weitere Artikel:
  • Kürzere Lebenszeit: Ungesunder Lebensstil ist kostenvorteilhaft für die Sozialkassen/ Wiedenroths Vorbörsen-Karikatur Flensburg (ots) - Flensburg (ots) - Der Titel der Wirtschaftskarikatur von Götz Wiedenroth für Mittwoch, 6. Februar 2008 lautet: "Kürzere Lebenszeit: Ungesunder Lebensstil ist kostenvorteilhaft für die Sozialkassen". Die Zeichnung ist ab heute für 14 Tage unter http://www.wiedenroth-karikatur.de/02_AktuKariListeText.html im Internet für jedermann als JPG-Datei herunterladbar. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sie als Mail- oder Faxzusendung abgefordert werden. Das Honorar für den einmaligen Abdruck der Karikatur beträgt mehr...

  • Spiegel-Geschäftsführer Mario Frank erwartet stärkere Verzahnung Print/Online sowie mehr Investigativ-Journalismus von der neuen Spiegel-Chefredaktion/Sonntagsvertrieb des Blattes wird zurück gefahren München (ots) - Die Ernennung von Mathias Müller von Blumencron und Georg Mascolo zur neuen Spiegel-Chefredaktion zieht Konsequenzen in der Redaktion nach sich: Online- und Print-Redaktion sollen künftig stärker verzahnt werden. "Mathias Müller von Blumencron soll dafür sorgen, dass Print und Online zusammenwachsen". Das sagte Spiegel-Geschäftsführer Mario Frank in einem Gespräch mit der Fachzeitschrift Werben & Verkaufen, deren neue Ausgabe morgen erscheint. "In Zukunft soll es auch so sein, dass Spiegel Online den Print-Chefredakteuren mehr...

  • Vorschau für Video: Dein Gesicht ist die Landschaft Deiner Seele Neumünster (ots) - Nordgesichter - Dein Gesicht ist die Landschaft Deiner Seele, sagt Kurt Schulzke: In seinem Neumünsteraner Atelier hat der Künstler inzwischen über einhundert Nordgesichtern auf der Leinwand mit Farbe und Pinsel ein unverwechselbares Leben eingehaucht. Inspiriert von Andy Warhol hält er charismatischen Persönlichkeiten im Pop- Art - Stil den Spiegel vors Gesicht. Der beliebte Hamburger Komiker Otto Waalkes gehört natürlich dazu, ebenso wie Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt, unverwechselbar mit dem typischen Elbsegler mehr...

  • Für BR-Filme: Goldene Kamera an Ulrike Krumbiegel, Filmkritikerpreis an Komponist Dieter Schleip München (ots) - Ulrike Krumbiegel wurde am Abend des 6. Februar in Berlin als Beste Deutsche Schauspielerin mit der Goldenen Kamera 2008 ausgezeichnet. Die Trophäe erhielt die Berlinerin für ihre beeindruckende Darstellung der trauernden Mutter im BR-POLIZEIRUF 110 Jenseits. In der Jury-Begründung heißt es: Eine Frau steht am Fenster eines großen Wohnblocks und wartet darauf, dass ihr kleiner Sohn nach Hause kommt. Sie wartet, bis sie erfährt, dass ihr Kind tot aufgefunden wurde. Erste Szene des ARD-Krimis POLIZEIRUF 110: Jenseits. mehr...

  • ots.Audio: SALZ - Wie viel pro Tag ist gesund? Plus jede Menge Tipps, wie man die weiße Würze am besten beim Kochen einsetzt Baierbrunn (ots) - - Querverweis: Audiomaterial unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar - Fisch, Fleisch oder Kartoffeln würden fade schmecken ohne eine Prise Salz und auch unser Körper braucht Salz für einen ausgeglichenen Wasserhaushalt. Immer wieder wird aber auch gewarnt, dass zuviel weiße Würze schädlich ist. Wie viel Salz man pro Tag zu sich nehmen sollte, erklärt Chefredakteur Dr. Andreas Baum vom Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber": 0-Ton: mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht