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BARMER: Urteil stellt Intention des Hausarzt- und Hausapothekenvertrages nicht in Frage, zieht aber die Grenzen für Formen der integrierten Versorgung enger

Geschrieben am 06-02-2008

Wuppertal/Kassel (ots) - Das Bundessozialgericht hat einer Klage
der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegen die BARMER
stattgegeben und letztinstanzlich entschieden, dass für den Hausarzt-
und Hausapothekenvertrag keine Mittel aus dem Topf verwendet werden
dürfen, der der Förderung der Integrierten Versorgung dient. "Soweit
nach den entsprechenden Bestimmungen für diesen Integrationsvertrag
Kürzungen bei den Leistungserbringern erfolgten, wird die BARMER
diese ausgleichen. Entsprechende finanzielle Vorkehrungen wurden
bereits in der Vergangenheit getroffen", betont Birgit Fischer,
stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER.

Entzündet hatte sich die Auseinandersetzung an der Frage, ob die
pharmazeutische Versorgung durch Apotheken einen eigenständigen, von
der ärztlichen Leistungserbringung unabhängigen Leistungssektor
darstellt. "Das Bundessozialgericht stellt nun fest, dass der
Gesetzgeber nicht eindeutig festgelegt hat, welche Anforderungen ein
Vertrag zur Integrierten Versorgung erfüllen muss, um die
Anschubfinanzierung nutzen zu können", so Fischer weiter. Das BSG
stellt ausdrücklich den Nutzen des Hausarzt- und
Hausapothekenvertrages (HAAV) für die Versicherten heraus, sieht aber
in dem Vertrag keine Grundlage für die Anschubfinanzierung, weil der
HAAV im wesentlichen innerhalb der Regelversorgung bleibt und sie
nicht ersetzt. "Nach diesem BSG-Urteil muss sich ein IV-Vertrag
erheblich von der Regelversorgung unterscheiden. Uns ging es
vorrangig um Qualitätssteigerungen durch Zusatzleistungen", so
Fischer.

Die BARMER-Versicherten konnten bisher von der Qualitätssteigerung
in der Versorgung profitieren, zugleich hat die BARMER in den
Hausärzten und Apothekern wichtige Partner, um die Qualität der
Versorgung zu sichern. "Eine Kooperation ist daher für eine
erstklassige Versorgung unverzichtbar", ergänzt Fischer.

Aktenzeichen B 6 KA 27/07

Originaltext: Barmer Ersatzkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8304
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Für Rückfragen:
BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig,
Telefon 0170/76 14 752


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