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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt über die Gerichtsurteile zur Kunstfreiheit:

Geschrieben am 05-02-2008

Bielefeld (ots) - In diesem Land ist die Freiheit der Kunst
gesichert. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es jedem
Schriftsteller, reale Personen als Vorbild für fiktive Erzählungen
und Romane zu wählen.
Das heißt, wer sich in einem Buch wiedererkennt, braucht vor Gericht
ein starkes Argument - seit gestern nämlich ist klar, dass nur ein
einziges zählt: die Darstellung des Sexualverhaltens des Klägers.
Maxim Biller hatte in »Esra« seine einstige Freundin als Betthasen
porträtiert - das war und bleibt verboten. Lutz Hübner hingegen,
dessen Theaterstück »Ehrensache« zwar um ein sexuelles Thema kreist,
ohne jedoch das reale Mädchen beim Beischlaf vorzuführen, ist nicht
zu beanstanden. Und »Pestalozzis Erben«, die Notizen eines Lehrers,
widmen sich dem Alltag - da muss man es aushalten, wenn man sich
wiedererkennt, auch wenn die literarische Skizze der eigenen
Persönlichkeit nicht gerade schmeichelhaft ausfällt.
Gestern war zu hören, Karlsruhe mache es den Schriftstellern schwer,
denn sie müssten fortan eines »ewigen Themas« entsagen: der
Sexualität. Müssen sie? Ja, aber nur dann, wenn sie die Intimsphäre
einer realen Person in die Öffentlichkeit zerren. Aber das gehört
sich sowieso nicht. Gute Autoren, denen es um Kunst und nicht um
Vergeltung für enttäuschte Gefühle geht, schöpfen auch bei Bettszenen
aus der Phantasie. Das ist legal. Seien wir ehrlich: Das liest sich
auch besser.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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