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Umweltzonen belasten Tourismuswirtschaft / Busbranche prognostiziert Rückgang der Besucher und fordert weiterhin eine Herausnahme aus der Kennzeichnungsverordnung

Geschrieben am 01.02.2008 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) - Mit der ausgelaufenen Schonfrist zur Kennzeichnung
emissionsarmer Fahrzeuge prognostiziert der Bundesverband Deutscher
Omnibusunternehmer (bdo) eine Abnahme touristischer Besucher in
deutschen Metropolen. Neben neuen bürokratischen Hemmnissen kommt es
ebenso zur Benachteiligung des umweltfreundlichsten Verkehrsmittels
im Wettbewerb. Damit verfehlt die Kennzeichnungsverordnung (KennzVO)
auch ihr politisches Ziel. Umweltfreundlichkeit wird nicht honoriert,
sondern torpediert. Die Busbranche fordert daher weiterhin den Bus
von der Pflicht zur Kennzeichnung zu befreien.

Die seit Januar in einigen Städten bereits umgesetzten Umweltzonen
verursachen immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Die Ursache dafür
liegt in der Umsetzung einer aus dem Jahr 1999 stammenden
klimapolitischen EU-Richtlinie. "Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken
von Feinstaub sind nicht zu unterschätzen. Aber mit dem beschlossenen
Maßnahmenkatalog verschlimmern Bund, Länder und Kommunen das
Problem", ist sich Präsident Wolfgang Steinbrück sicher. Die
amtlichen Statistiken geben ihm Recht. Nach Angaben des
Umweltbundesamts sind weniger als drei Prozent aller
verkehrsbedingten Emissionen auf den Reise- oder Linienbus zurück zu
führen. Dies gilt auch für ältere Reisebusse, die im Vergleich zu
konkurrierenden Verkehrsmitteln niedrigere CO2-Emissionen sowie einen
geringeren Energieverbrauch und nur sehr wenig Partikel-Emissionen
aufweisen.

Die nunmehr bestehenden Einfahrverbote für ältere Reisebusse in
die Umweltzonen haben deshalb verheerende Folgen. Das Nachrüsten mit
Partikelfiltern ist technisch fast aussichtslos, nur für wenige
Fahrzeugtypen geeignet und kostet durchschnittlich weit mehr als
10.000 EUR pro Fahrzeug. "Auch wenn eine technische Nachrüstung
machbar sein sollte, ist diese weder wirtschaftlich noch ökologisch
sinnvoll", so Steinbrück. "Die Investitionskosten sind dem
Verbraucher nicht vermittelbar, weder im Reisepreis, noch als
zusätzliche Umweltzulage. Viele Busunternehmen werden Städte mit
Umweltzonen deshalb zukünftig meiden." Immerhin sind nahezu 70
Prozent des gesamten nationalen Fahrzeugbestandes davon betroffen.
Für eine Stadt wie Berlin hat das fatale Auswirkungen. Fast 16
Millionen Touristen übernachten jährlich in der Bundeshauptstadt.
Allein davon kommen in die Stadt weit mehr als 3 Millionen mit dem
Reisebus - das sind täglich mehr als 300 Reisebusse. Die negativen
Auswirkungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den
Einzelhandel sind noch nicht absehbar, sind aber nach einer ersten
Prognose des bdo nicht unerheblich.

Auch die nächste Stufe der KennzVO zeigt Absurditäten auf. Ab dem
Jahr 2010 sollen Reisebusse, welche die EURO-III-Norm erfüllen, nicht
mehr in deutsche Innenstädte einfahren dürfen. Das sind Reisebusse,
die noch im Jahr 2006 produziert und ausgeliefert wurden und einen
Anschaffungspreis von bis zu 350.000 EUR haben. "Diese Busse wären
nach drei Jahren Schrott. Das ist absurd und unverständlich. Ein
weiterer Kommentar verbietet sich", so Steinbrück.

Damit bleibt festzuhalten, dass die KennzVO einem unnötigen
politischen Regulierungseifer geschuldet und bisher einzigartig in
Europa ist. Weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt
profitieren von der Einführung der Feinstaub-Plaketten beim Reisebus.
Die Besucher von Großstädten steigen nun auf emissionsintensivere
Verkehrsmittel um oder reisen gar nicht erst an. Deutschen
Busunternehmen wird dabei die Geschäftsgrundlage gleich mehrfach
entzogen. Weder wird die Umweltfreundlichkeit des Verkehrsträgers
honoriert, noch die Chancengleichheit zwischen den Verkehrsträgern
hergestellt. Die unzureichende Nachrüstungsmöglichkeit von
Partikelfiltern bei gleichzeitig exorbitanten Anschaffungskosten
zeigt einmal mehr die Unausgegorenheit der KennzVO.

Der Spitzenverband der Branche appelliert daher weiterhin an die
deutsche Politik, Vernunft walten zu lassen. Eine Ausnahmeregelung
des Busses von der Kennzeichnungsverordnung ist verpflichtend. Nur so
können der Tourismus gestärkt und die Umwelt entlastet werden.

Originaltext: bdo Verband Dt. Omnibusunternehmer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51906
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51906.rss2

Kontakt:
Martin Kaßler, Leiter Medien & Kommunikation,
Tel.: 030 / 2408 93 12, Fax: 030 /2408 94 12,
E-Mail: info@bdo-online.de
 
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