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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Ratenkredite: Vorsicht bei Lockvogelangeboten / 2. Energieausweis bald auch für Altbauten Pflicht

Geschrieben am 31.01.2008 - [Nächster Artikel]

Lübeck (ots) -

1. Ratenkredite: Vorsicht bei Lockvogelangeboten

Wer einen Ratenkredit braucht, hat die Wahl zwischen vielen
günstigen Angeboten. Scheinbar. Denn das vermeintlich günstige
Angebot entpuppt sich oft als reines Lockvogelangebot. Der
tatsächliche Zinssatz liegt häufig viel höher. Wie kommt das? Schuld
sind so genannte bonitätsabhängige Zinssätze.

Was sind bonitätsabhängige Zinssätze? Wird ein Kredit beantragt,
prüfen die Banken zunächst, ob der Kunde auch kreditwürdig ist. Dazu
wird eine so genannte Schufa-Auskunft über Risikoprofil, Einkommen
und eventuell vorhandene andere finanzielle Verpflichtungen
eingeholt. Hatte der Kunde in der Vergangenheit bereits Probleme mit
der Rückzahlung eines Kredites, wirkt sich das negativ auf seine
Kreditwürdigkeit beziehungsweise Bonität aus. Auch Merkmale wie die
Anschrift (aus der ersehen wird, in welchem sozialen Wohnumfeld der
Antragsteller lebt), die Zahl der Kinder und das Alter des
Antragsstellers haben Einfluss auf die Bonitätsbewertung. Weitere
Kriterien sind beispielsweise das Vermögen, Sicherheiten, die Höhe
der monatlichen Ausgaben sowie der Bildungsstand, die berufliche
Qualifikation und der Arbeitgeber.

Der individuelle Zinssatz ergibt sich bei Angeboten mit
bonitätsabhängigen Zinsen erst nach der Prüfung der Bonität. Bei über
90 Prozent aller Kunden ist dieser dann viel höher als in der Werbung
angegeben. So wirbt beispielsweise die Fortis mit einem Zinssatz von
4,99 Prozent, der tatsächliche Zins liegt oft jedoch bei 12,49
Prozent. Bei diesen Schaufensterzinsen handelt es sich also um reine
Lockvogelangebote, mit denen Kunden geködert werden sollen.
Privatkunden haben in der Regel keine realistische Chance, diese
Konditionen zu erhalten.

Bonitätsabhängige Zinsen erkennt man am einfachsten an dem Wort
"ab" oder an einem Stern hinter dem Angebot. Diesen Zins bekommt nur
eine geringe Kundenzahl - oft nicht einmal die, deren Bonität
allgemein als positiv eingestuft werden kann. Für den Kunden ist die
eigene Bonität aufgrund nicht vorhandener Transparenz der
Bewertungsgrundlagen ohnehin nur schwer nachvollziehbar. Der
Kreditvergleich wird dem Kunden auch dadurch erschwert, dass er den
individuellen Zinssatz erst nach Angabe aller persönlichen Daten
erfährt. Das bedeutet häufig, dass er den gesamten Prozess der
Datenabgabe bei mehreren Anbietern durchspielen muss, um schließlich
die Endergebnisse vergleichen zu können.

Fazit: Von bonitätsabhängigen Zinsen können nur die wenigsten
Kunden profitieren. Oft ist der Zinssatz bis zu dreimal höher als der
in der Werbung genannte. Welche Kriterien man erfüllen muss, um die
günstigen Zinsen zu erhalten, bleibt im Unklaren.

2. Energieausweis bald auch für Altbauten Pflicht

Ab Juli wird der Energieausweis auch für Altbauten Pflicht. Der
Energieausweis dient - wie auch die Energielabel an Haushaltsgeräten
- als Endverbraucherinformation über die energetischen Eigenschaften
eines Objektes.

Bereits im Jahr 1995 wurde der Energieausweis
(Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV) für
alle Neubauten bei Errichtung verpflichtend. In diesem Jahr folgt nun
der nächste Schritt: Ab Juli haben auch die Vermieter oder Verkäufer
von Wohnungen in Altbauten, deren Bau bis 1965 abgeschlossen war, die
Verpflichtung, allen Miet- oder Kaufinteressenten einen
Energieausweis vorzulegen. Dem Energiebedarfsausweis ist die
energetische Qualität eines Gebäudes zu entnehmen - entsprechend
einer Energieverbrauch-Expertise, erstellt von einem qualifizierten
Fachunternehmen. Der Ausweis bietet also einen Überblick über den
Energieverbrauch eines Gebäudes.

Die Vorlagepflicht eines Energieausweises bei Altbauten kann für
Bewegung auf dem Immobilienmarkt sorgen, denn damit werden alle
Gebäude energetisch klassifiziert und vergleichbar sein. Diese
Klassifizierung kann sowohl bei Interessenten als auch bei
Eigentümern zum Umdenken führen. Besitzer energetisch geringwertiger
Altbauten können nach einer energetischen Sanierung ihrer Objekte mit
größerer Anziehungskraft für Miet- und Kaufinteressenten rechnen.
Denn durch energetische Sanierungen können bis zu 80 Prozent der
ursprünglichen Energiekosten gespart werden.

Wer die Attraktivität seiner Immobilie in energetischer Hinsicht
steigern will, kann auf Fördermittel zurückgreifen. Eine Förderung
erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen oder über Zuschüsse im Rahmen
des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Die Vorteile des Programms für
die Immobilienbesitzer sind unter anderem: niedrig verzinste
Darlehen, ein Tilgungszuschuss (bei Sanierung auf
EnEV-Neubau-Niveau), 100-Prozent-Finanzierung (einschließlich
Nebenkosten) und langfristige Finanzierungen bei Altbauten. Der
umfassende Energiecheck eines Energieberaters, der jeder geförderten
Sanierung vorgestellt sein muss, wird vom Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 250 Euro bezuschusst.

Anträge auf KfW-Förderung können allerdings nicht direkt, sondern
nur über die Banken oder Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein
beantragt werden. Ganz neu bei Dr. Klein: KfW-Darlehen sind jetzt
auch separat - also nicht mehr zwingend als ein Bestandteil einer
Gesamtfinanzierung - möglich. Weitere Informationen gibt es unter
www.drklein.de/baufinanzierung-kfw.html.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf
Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und
Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin
zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein &
Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications
Hypoport AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de
 
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