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Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD): Dringender Nachbesserungsbedarf bei Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer
Geschrieben am 31.01.2008 - [Nächster Artikel] |
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Frankfurt am Main (ots) - Die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) nimmt zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 11. Dezember 2007 Stellung. "Wir sehen im aktuellen Regierungsentwurf gute Ansätze, jedoch ist es besonders für mittelständische Unternehmen von zentraler Bedeutung, dass der Generationenwechsel reibungslos verlaufen kann", sagt Rolf Friedhofen, Sherpa der IFD und Finanzvorstand der HypoVereinsbank. "Die Sicherung der Arbeitsplätze ist ein berechtigtes und bedeutsames Anliegen, gleichwohl ist es wichtig, dass der Unternehmer in einer rezessiven Phase nicht durch strenge Begünstigungsvoraussetzungen an den Rand der Insolvenz gedrückt wird. Im umgekehrten Fall eines Aufschwungs sollte er dagegen nicht an der Zuführung von Finanzmitteln gehindert werden. Nicht zuletzt muss auch der administrative Aufwand für Unternehmer und Finanzverwaltung zumutbar bleiben."
In Bezug auf den begünstigten Übergang von Betriebsvermögen besteht besonders bei der Lohnsummenklausel dringender Nachbesserungsbedarf. Um die Verschonungsregelung in vollem Umfange nutzen zu können, muss ein Betrieb für die folgenden 10 Jahre mindestens 70% der durchschnittlichen, jährlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor dem Übertragungsstichtag erreichen. Dies stellt sich in der Praxis als Hemmnis bei technologischen In-novationen dar, die oft mit dem Generationenwechsel einhergehen. Die Frist von 10 Jahren muss - so die Forderung der IFD - auf einen noch überschaubaren Zeitraum von fünf Jahren verkürzt werden. Daneben sollte der zu komplex geratene Mechanismus zur Berechnung der Lohnsumme vereinfacht werden.
Die IFD kritisiert auch die lange Behaltensfrist von 15 Jahren, in der ein Betrieb z.B. weder veräußert noch aufgegeben werden darf. Ein solcher Zeitraum ist vor dem Hintergrund einer dynamischen Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes unzumutbar. Hier muss ebenso eine Begrenzung auf maximal fünf Jahre erfolgen. Zudem sollte in diesem Zeitraum die Unternehmensfortführung anteilig gewürdigt werden, indem beispielsweise nach der Hälfte der Behaltensfrist maximal 50% der Begünstigung rückwirkend entfallen. Darüber hinaus schlägt die Initiative bei insolvenzgefährdeten Unternehmen eine Deckelung der Nachbelastung mit Erbschaftsteuer auf die Hälfte des Netto-Eigenkapitals vor.
Für problematisch hält die IFD auch die Benachteiligung von so genanntem Verwaltungsvermögen wie z.B. vermietetem Grundbesitz oder Wertpapieren. Wie bereits der Wirtschaftsweise Wolfgang Wiegard zu Recht kritisiert, macht es volkswirtschaftlich keinen Sinn, zwischen gutem und schlechtem Vermögen zu unterscheiden. Der Alles oder Nichts-Charakter des vollständigen Ausschlusses von der Verschonungsregelung bei Vorliegen eines Anteils an Verwaltungsvermögen von mehr als 50% kann zudem zu unbilligen Härten führen.
Daneben sollen generell solche Finanzanlagen, die innerhalb der letzten zwei Jahre dem Betrieb erstmals zugerechnet wurden, nicht begünstigt sein. Da auch zahlreiche Mittelständler die Kapitalmärkte in Anspruch nehmen, Finanzanlagen tätigen und ein zeitgemäßes Liquiditätsmanagement betreiben, ist eine solche Regelung untragbar. So entstehende Vermögenswerte sind betriebsnotwendig und müssen daher ohne zeitliche Begrenzung als begünstigt eingestuft werden.
Im Mittelstand sieht die IFD eine der Hauptstützen der deutschen Wirtschaft. Da die aktuelle und zukünftige Ertragssituation eines Betriebes seinen gemeinen Wert bestimmt, werden zukünftig besonders ertragsstarke mittelständische Unternehmen auch im Falle erfüllter Fortführungsklauseln höher belastet als vor der Reform. Das vom Staat zur Begleichung der Steuerforderungen beanspruchte Kapital fehlt diesen Unternehmen zur Expansion und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Um diesen Effekt zu vermeiden, muss aus Sicht der IFD eine Stundung der auf 15 Prozent des betrieblichen Vermögens sofort fälligen Erbschaftsteuer, auch für Zwecke der Geschäftsausweitung, ermöglicht werden. "Die Bildung von zusätzlichen Arbeitsplätzen könnte zudem mit einem Erlass des gestundeten Betrages belohnt werden", meint Hermann-Josef Lamberti, Sherpa der IFD und Mitglied des Vorstands der Deutschen Bank AG. "Eine Orientierung an der Lohnsumme, entsprechend der Beschränkung nach unten, wird hierbei den administrativen Mehraufwand in Grenzen halten."
Auch sieht die IFD Probleme der Doppelbelastung von ein und demselben Steuersubstrat durch die Erhebung von Erbschaftsteuer neben der Einkommensteuer, so zum Beispiel bei privaten Veräußerungsgewinnen, bei unterjährigen Zinserträgen aus festverzinslichen Wertpapieren (Stückzinsen) und bei Lebensversicherungserträgen. Aus Sicht der IFD ist es wichtig, dass diese Doppelbelastung mit zwei Steuerarten, die sich ab 2009 durch die Einführung der Abgeltungsteuer noch verschärft, durch entsprechende Regelungen vermieden wird.
Die Einzelheiten der Bewertungsverfahren sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden, die derzeit noch nicht vorliegt. Diese Verlagerung auf eine untergesetzliche Regelung wird von der IFD kritisch gesehen, weil der Gesetzesentwurf ohne die Rechtsverordnung nicht vollumfänglich beurteilt werden kann. Sie muss deshalb so zeitnah ausgearbeitet werden, dass deren Vorschriften und die damit zu konkretisierenden Bürokratiekosten im laufenden Gesetzgebungsverfahren parallel berücksichtigt werden können.
Über die IFD
Die IFD wurde 2003 ins Leben gerufen, um mit Innovationen und gemeinsamen Aktivitäten einen Beitrag zur Stärkung des deutschen Finanzstandorts zu leisten und damit Ideengeber und Katalysator für Fortschritt mit Ziel eines nachhaltigen Wachstums zu sein. IFD-Mitglieder sind Kreditinstitute und Unternehmen der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Verbänden der Finanzwirtschaft, der Deutschen Börse, der Deutschen Bundesbank und dem Bundesministerium der Finanzen. Mehr als 200 Experten aus den IFD-Mitgliedshäusern widmen sich Themen rund um die Schwerpunkte "Stärkung des Wachstums", "Förderung von Innovation" sowie "Mitgestaltung der Europäischen Finanzmarktintegration".
Die Mitglieder der IFD
Allianz Group Dresdner Bank, BayernLB, Bundesministerium der Finanzen, Commerzbank, DekaBank, Deutsche Bank, Deutsche Bundesbank, DZ BANK, Deutsche Börse, HypoVereinsbank, KfW Bankengruppe, Morgan Stanley, Münchener-Rück-Gruppe, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Postbank. Assoziierte Mitglieder der IFD: Citigroup, Goldman Sachs, JPMorgan, Lehman Brothers, Merrill Lynch, UBS
Originaltext: IFD Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55919 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55919.rss2
Kontakt:
Für die IFD: Die PR-Steuerungsgruppe: Christian Achilles, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, (030) 20 22 55 100
Torsten Albig, Bundesministerium der Finanzen, (030) 22 42 32 27
Walter Allwicher, Deutsche Börse, (069) 21 11 53 71
Dr. Christian Burckhardt, Deutsche Bundesbank, (069) 95 66 21 57
Martin Halusa, Dresdner Bank, (069) 26 35 07 50
Dr. Michael Helbig, KfW Bankengruppe, (069) 74 31 96 31
Heiner Herkenhoff, Bundesverband deutscher Banken, (030) 16 63 12 00
Dr. Rolf Kiefer, DekaBank, (069) 71 47 79 18
Roland Klein, CNC, (089) 59 94 58 122
Peter Kulmburg, BayernLB, (089) 21 71 21 300
Dr. Christian Lawrence, Münchener-Rück-Gruppe, (089) 38 91 54 00
Peter Pietsch, Commerzbank, (069) 13 62 23 79
Dr. Detlev Rahmsdorf, Deutsche Bank, (069) 91 03 64 24
Martin Roth, DZ BANK, (069) 74 47 42 750
Melanie Schmergal, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, (030) 20 21 13 20
Elke Strothmann, Morgan Stanley Bank AG, (069) 21 66 15 53
Dr. Peter Schwark, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, (030) 20 20 51 10
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