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Gläubigerschutz im HGB?

Geschrieben am 28.01.2008 - [Nächster Artikel]

München (ots) -

Deloitte-Studie "Gläubigerschutz durch bilanzielle
Kapitalerhaltung" zeigt: Unternehmen bilden freiwillig stille
Reserven/Positive Einstellung gegenüber Solvenztests

Düsseldorf/München - Aktuelle Gesetzesentwürfe für einen
verbesserten Gläubigerschutz wie das MoMiG oder das BilMoG eignen
sich laut der Umfrage "Gläubigerschutz durch bilanzielle
Kapitalerhaltung" von den Universitäten Duisburg-Essen und Ulm sowie
Deloitte unter 2000 deutschen Unternehmen hierfür nur teilweise. Der
Solvenztest als alternatives Instrument der Ausschüttungsbemessung
wird hingegen als unproblematisch gesehen. Insgesamt bilden heute
knapp drei Viertel der Unternehmen freiwillige Rücklagen, mehr als
vier Fünftel weisen ein höheres Nennkapital als das gesetzlich
vorgeschriebene Mindestkapital auf - und sorgen so für einen
verbesserten Schutz der Gläubiger.

"Die zunehmende Verbreitung der IFRS und aktueller
Regulierungsinitiativen wie der Entwurf zum 'Gesetz zur
Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen'
(MoMiG) sowie der Referentenentwurf zum
'Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz' (BilMoG) können die Effektivität
des Gläubigerschutzes durch bilanzielle Kapitalerhaltung zukünftig
maßgeblich beeinflussen", betont Dieter Schlereth, Geschäftsführender
Partner bei Deloitte.

Absenkung des Mindestkapitals sorgt für Skepsis

Insbesondere die im MoMiG vorgesehene Absenkung des
Mindestkapitals von GmbH wird sich nach Ansicht von zwei Dritteln der
Befragten negativ auf den Gläubigerschutz auswirken. Die meisten
Unternehmen tendieren jedoch gegenwärtig dazu, ihre Eigenkapitalbasis
unabhängig davon zu stärken: entweder durch freiwillige Rücklagen
oder durch freiwillige Ausweisung eines höheren Nennkapitals als das
gesetzliche Mindestkapital.

Am häufigsten wurde aber ein anderes Wahlrecht mit potenziell
Gläubiger schützender Wirkung genannt: 87 Prozent der Befragten gaben
an, Aufwendungen, die dem laufenden Geschäftsjahr oder früheren
Jahren zuzurechnen sind, als Aufwandsrückstellung zu passivieren,
statt sie in späteren Geschäftsjahren als Aufwand zu erfassen.
Ebenfalls eine wichtige Rolle spielen degressive statt lineare
Abschreibungen.

"Insgesamt ergibt sich ein uneinheitliches Bild: Einerseits werden
schon heute die Wahlrechte, die prinzipiell zum Gläubigerschutz
geeignet sind, von der Mehrheit genutzt. Andererseits geben die
Unternehmen an, dies weniger aus Gründen des Gläubigerschutzes zu
betreiben, sondern eher zur Abbildung der tatsächlichen
Unternehmenslage", kommentiert Dieter Schlereth.

Solvenztest ist weitgehend unproblematisch

Insbesondere der sogenannte Solvenztest wird als alternatives
Instrument diskutiert, um künftig potenziell Gläubiger schädigende
Ausschüttungen zu verhindern. Der Solvenztest verlangt von der
Geschäftsleitung eine Prüfung, ob das Unternehmen für einen
bestimmten Zeitraum nach der Ausschüttung über ausreichend liquide
Mittel verfügt. Nach ihrer Einschätzung in Hinblick auf realistische
Zeiträume gefragt, gab die Mehrzahl der Unternehmen (62 Prozent) eine
Frist von zwölf Monaten als praktikabel an, immerhin noch 17 Prozent
würden auch eine doppelt so lange Frist in Betracht ziehen.

Die Prognoseerstellung zur Einschätzung der Liquidität hält der
überwiegende Teil der Unternehmen für weitgehend unproblematisch.
Zudem ist mehr als die Hälfte der Meinung, die ermittelten Werte
seien größtenteils zuverlässig. Jedoch nimmt die Skepsis deutlich zu,
wenn sich die Prognose nicht nur auf Einzel-, sondern auch auf
Konzernabschlüsse bezieht.

"Das deutsche HGB nutzt das Vorsichtsprinzip als Leitlinie unter
anderem zum Schutz von Gläubigerinteressen. Darüber hinaus können die
Unternehmen den Gläubigerschutz aber durch Anwendung entsprechender
Wahlrechte stärken oder schwächen. Die Mehrheit der befragten
Unternehmen neigt im Zweifel zur Bildung von mehr statt weniger
stiller Reserven und Rücklagen - was unabhängig von der jeweiligen
Motivation gut für die Gläubiger ist", resümiert Dieter Schlereth.

Die komplette Studie finden Sie unter https://cms.deloitte.com/dtt
/research/0%2C1015%2Ccid%25253D187589%252526pre%25253DY%252526lid%252
53D15%252526new%25253DU%2C00.html zum Download.

Deloitte Deutschland

Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und
Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum
umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate
Finance-Beratung. Mit 4.000 Mitarbeitern in 18 Niederlassungen
betreut Deloitte seit mehr als 100 Jahren Unternehmen und
Institutionen jeder Rechtsform und Größe aus allen
Wirtschaftszweigen. Über den Verbund Deloitte Touche Tohmatsu ist
Deloitte mit rund 150.000 Mitarbeitern in nahezu 140 Ländern auf der
ganzen Welt vertreten.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich
der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen
Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen
Mitgliedsunternehmen für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils
anderen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und
unabhängig, auch wenn es unter dem Namen "Deloitte", "Deloitte &
Touche", "Deloitte Touche Tohmatsu" oder einem damit verbundenen
Namen auftritt. Leistungen werden jeweils durch die einzelnen
Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch durch den Verein Deloitte Touche
Tohmatsu erbracht. Copyright © 2008 Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.

Originaltext: Deloitte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60247.rss2

Pressekontakt:
Isabel Milojevic
PR Manager
Tel +49 89 29036-8825
imilojevic@deloitte.de
 
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