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Erstmals Anspruch auf Einsicht in BaFin-Akten / Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Pilotklage von Rotter Rechtsanwälte auf Einsicht in BaFin-Akten statt

Geschrieben am 24.01.2008 - [Nächster Artikel]

München (ots) - Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bejahte
in einem Urteil vom 23. Januar 2008 (AZ 7E3280/06) zum ersten Mal in
Deutschland einen Anspruch von Anlegern auf Auskunft und Einsicht in
Akten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und
gab damit einer entsprechenden Klage von Rotter Rechtsanwälte
weitgehend statt. Nur hinsichtlich ausnahmsweise personenbezogener
und sonstiger schützenswerter Daten verneinte das Verwaltungsgericht
ein entsprechendes Akteneinsichtsrecht. "Dies ist ein Meilenstein für
besseren Anlegerschutz in Deutschland", so Anwalt Klaus Rotter.

In dem konkreten Fall ging es um Informationen und Akten der BaFin
im Zusammenhang mit möglichen Verstößen von Kapitalmarktteilnehmern
im Zuge des Einstiegs der Porsche AG bei der Volkswagen AG im
September 2005. Rotter Rechtsanwälte hatte daraufhin am 1. Februar
2006 einen entsprechenden Antrag auf Auskunft und Akteneinsicht bei
der BaFin gestellt, den diese gestützt auf die einzuhaltende
Verschwiegenheitspflicht (§ 8 WpHG) zurückgewiesen hatte.

Die Pilotklage wurde von Rotter Rechtsanwälte stellvertretend für
zahlreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuche, insbesondere im
Zusammenhang mit Kapitalmarktverstößen der DaimlerChrysler AG und der
EADS geführt. Unterstützt durch die Stellungnahme des
Bundesdatenschutzbeauftragen, der ebenfalls kein Recht der BaFin auf
Zurückhaltung entsprechender Informationen sah, folgte das
Verwaltungsgericht Frankfurt der Auffassung von Rotter Rechtsanwälte.
Sollte diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin
bestätigt werden, so müsste sich die Verwaltungspraxis der BaFin
grundlegend ändern. Seit Gründung der Vorgängerbehörde, des BAWe
(Bundesaufsichsamt für den Wertpapierhandel) im Jahre 1995 wurden
hunderte von Akteneinsichtsgesuchen betroffener Anleger stets mit dem
Argument zurückgewiesen, dass die BAWe und die spätere BaFin gem. §
8 WpHG Verschwiegenheit zu wahren habe und deshalb keinerlei
Informationen und Details ihrer Aufsichtstätigkeit herausgeben dürfe.
Als weiteres Argument wurde von der BaFin vorgetragen, es würde die
Zusammenarbeit mit den zu beaufsichtigenden Banken und Unternehmen
belasten, wenn die Anleger einen Anspruch auf Auskunft und
Akteneinsicht hätten. Zahlreiche Verbände, darunter der Verband der
privaten Bausparkassen e.V. und die Bundesgeschäftsstelle
Landesbausparkassen hatten in schriftlichen Stellungnahmen dargelegt,
dass sich jegliches Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht negativ auf
die Zusammenarbeit zwischen Banken, Unternehmen und BaFin auswirken
würde. Hiervon hat sich das Verwaltungsgericht Frankfurt jedoch nicht
überzeugen lassen und kam zum Ergebnis, dass den Anlegern ein
Anspruch auf Auskunft und Einsicht in die BaFin-Akten gemäß § 1 Abs.
1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetzes zusteht.

"Dies ist ein sehr guter Tag für den Anlegerschutz in Deutschland,
weil künftig die Aufsichtstätigkeit der BaFin transparenter wird,
wenn Anleger Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht bekommen. Wir
gehen davon aus, dass die BaFin in Revision geht, die ausdrücklich
zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde, und das dann
höchstrichterlich in dieser für den Anlegerschutz eminent wichtigen
Frage entschieden wird", so Felix Weigend von Rotter Rechtsanwälte.
"Wir sind zuversichtlich, dass die Auffassung des
Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main vor dem
Bundesverwaltungsgericht Bestand haben wird", so Felix Weigend
weiter.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland
und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer
bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit
einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8
Billionen EUR.

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61719
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61719.rss2

Pressekontakt:
Rotter Rechtsanwälte, München:

Felix Weigend, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail mail@rrlaw.de

Klaus Rotter, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: mail@rrlaw.de
 
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