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Artec Technologies erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Arcor / Artec technologies sieht sein Patent für zeitversetztes Fernsehen verletzt

Geschrieben am 23.01.2008 - [Nächster Artikel]

Diepholz (ots) - Die artec technologies mit Sitz in Diepholz bei
Bremen hat gegen die Arcor, Eschborn, beim Landgericht Düsseldorf
eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund für den juristischen
Schritt: artec technologies sieht sein Patent für zeitversetztes
Fernsehen durch die Funktion "Timeshift Restart" im IPTV-Angebot von
Arcor verletzt. Die Rechtsanwälte der artec technologies hatten bei
dem Landgericht Düsseldorf einen umfangreichen Antrag auf
Besichtigung gestellt, in dem die Verdachtsmomente der
Patentverletzung detailliert aufgeführt wurden. Das Gericht ist dem
Antrag gefolgt und hat Ende Dezember per Beschluss angeordnet, dass
Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen
und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Ein
Sachverständiger und ein Gerichtsvollzieher haben daraufhin heute die
Besichtigung in den Geschäftsräumen der Arcor durchgeführt.

Artec technologies sah sich zu juristischen Schritten gezwungen,
nachdem das Unternehmen Arcor bereits mehrfach, aber stets erfolglos
zur Stellungsnahme aufgefordert hatte. Grund für das Vorgehen ist die
überaus große strategische Bedeutung, die artec technologies seinem
2001 zur Prüfung angemeldete und seit Juni 2006 per Patent
geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen beimisst.

Artec technologies beliefert nicht nur in Deutschland, sondern
weltweit Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und
Fernsehanstalten mit seinen Systemen. Neben dem per Patent
geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen hat das
Unternehmen auch eine TV-Suchmaschine entwickelt. Ziel von artec
technologies ist es, Schlüsseltechnologien im Bereich digitaler
Fernsehdienste zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der ständig
steigenden Nachfrage und entsprechend großen Umsatzerlösen bei
serverbasierten Systemen für IPTV sieht sich artec technologies auf
Grund seiner selbst entwickelten und im Einsatz bereits bewährten
Produkten in einer starken Marktposition.

Besonderes Merkmal des patentierten Verfahrens für zeitversetztes
Fernsehen ist die Möglichkeit, die auf einem zentralen Server
fortlaufend mitgeschnittenen Inhalte schon während der Aufzeichnung
per Video-Stream zeitversetzt abrufen zu können. Der Zuschauer kann
somit bei verspätetem Einschalten laufende Sendungen von Beginn an
sehen, das Programm anhalten sowie zu gewünschten Szenen vor- und
zurückspulen. Zudem können Nutzer einzelne Sequenzen aus dem
laufenden TV-Programm zu Videoclips umwandeln. Bei dem von artec
technologies entwickelten und patentierten Verfahren wird das
TV-Programm auf einem Server gespeichert und alle Funktionen über das
zentrale Computersystem durchgeführt. Die auf dem Server abgelegten
Inhalte können dann bereits im Verlauf der Aufzeichnung von einer
Vielzahl von Nutzern individuell abgerufen werden. Die Anwender
benötigen keine zusätzliche Hardware oder Software, sondern können
die Funktionen direkt über den Fernseher, am PC oder auch am Handy
ganz unkompliziert nutzen.

Originaltext: artec technologies AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62325
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62325.rss2

Pressekontakt:
HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations
Peter Jefimiec
Mail: p.jefimiec@hoschke.de / Fon: 040 369050 -53
Alexandra Jordans
Mail a.jordans@hoschke.de / Fon: 040 369050 -30
Fax: +49-(0)40 369050 -10
 
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