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Verwaltungen rollen den roten Teppich aus: Neue Serviceangebote sollen Unternehmen locken

Geschrieben am 22.01.2008 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - Deutsche Städte nutzen die Einführung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie als Gelegenheit, um sich im
Standortwettbewerb zu profilieren. Die Kommunen wollen sich mit einer
Vielzahl neuer digitaler Servicemaßnahmen für
Unternehmensansiedlungen attraktiv machen. Vier von fünf Städten
vereinheitlichen beispielsweise das Vergabewesen. Öffentliche
Ausschreibungen werden zukünftig auf einer zentralen Plattform online
gestellt. Zwei von fünf Kommunen stellen zudem so genannte
Fallmanager ab, die Unternehmen in Verwaltungsangelegenheiten
individuell betreuen. Dies sind Ergebnisse der Studie Branchenkompass
Public Services von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit
dem F.A.Z.-Institut.

Insbesondere für Unternehmen, die einen neuen Standort suchen,
planen die Städte Vereinfachungen. Noch sind die Zuständigkeiten in
Deutschland zwischen staatlicher, berufsständischer und kommunaler
Ebene oft gesplittet. Ein Unternehmen muss sich häufig für ein
Projekt an mehrere Behörden gleichzeitig wenden. Gut sechs von zehn
befragten Kommunen planen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie,
einheitliche Verwaltungsabläufe für Bauprojekte anzubieten. 52
Prozent der befragten Entscheider gehen noch weiter. Sie wollen bis
Ende 2009 die Verwaltungsabläufe zwischen der eigenen
Kommunalverwaltung und den Gewerbetreibenden insgesamt
vereinheitlichen. Gegenwärtig sind diese zwischen einzelnen
Verwaltungsstellen noch zu stark zerfasert, so dass Behördengänge für
Unternehmer einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand bedeuten.

Mit dem Errichten eines zentralen Dienstleistungszentrums für
Gewerbetreibende im Internet hält sich dagegen die Mehrheit der
befragten Entscheider zurück. Nur 44 Prozent der Kommunen sprechen
sich dafür aus. Der Grund: Derartige virtuelle Dienstleistungszentren
bedeuten enorme zusätzliche Betriebskosten. Die Finanzierung dieser
Projekte ist bei vielen befragten Städten noch nicht abschließend
geklärt.

Um auch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der
Standortsuche sowie bei weiteren Behördenvorgängen zu unterstützen,
wollen sieben von zehn befragten Kommunen ein mehrsprachiges Portal
anbieten. Eine knappe Mehrheit der Städte und Gemeinden plant, neu
angesiedelten Unternehmen bei Verwaltungsangelegenheiten
Ansprechpartner zur Seite zu stellen. Sie erleichtern ihnen die
Behördengänge oder sollen diese, sofern möglich, komplett übernehmen.

Neben den Vereinfachungen bei der Unternehmensansiedlung soll auch
der Service im laufenden Geschäftsbetrieb deutlich verbessert werden.
Hier beschreiten viele Kommunen neue Wege: 77 Prozent planen, ein
Online-Beschwerdemanagement zu etablieren. Mehr als ein Drittel der
Gemeinden (36 Prozent) gehen sogar noch weiter: Sie führen
Kundenzufriedenheitsbefragungen ein, bei denen die ortsansässige
Wirtschaft Verbesserungspotenziale aufzeigen kann.

Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und
Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im
Rahmen einer Befragung über Maßnahmen und Strategien ihrer
Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie
verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die
Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in
den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die
Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten
Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit
sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung
zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört
die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den
Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können
Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten
betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse
elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein.
Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die
Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung
beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die
notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de
 
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