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ots.Audio: Anschlussheilbehandlung: Wieder fit für das Arbeitsleben

Geschrieben am 10.01.2008 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Der Abbau großzügiger Vorruhestandsregelungen,
Integrationsprogramme wie die vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales gestartete Initiative "50 Plus" sowie die schrittweise
Anhebung des Renteneintrittalters ab dem Jahre 2012 auf 67 Jahre,
werden perspektivisch die Beschäftigungsanteile älterer Arbeitnehmer
bei uns in den nächsten Jahren erhöhen. Hinzu kommen die
Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt der letzten 12 bis 18 Monate.
Diese haben dazu geführt, dass vermehrt Fachkräfte, insbesondere auch
Ältere, nachgefragt werden.
Diese Entwicklungen wie auch die demografische Entwicklung lassen
einen Anstieg des Rehabilitationsbedarfs erwarten. So hat die
Deutsche Rentenversicherung Bund aktuell für die gesamte
Rentenversicherung bis zum Jahr 2011 einen Zuwachs für den Bereich
der stationären medizinischen Rehabilitation von rund 5 Prozent, im
Vergleich zum Jahr 2007 errechnet. Wobei dieser Zuwachs auch durch
einen weiteren deutlichen Anstieg der Anschlussheilbehandlungen
entstehen wird. Was man darunter genau versteht, erklärt Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton 55 sec: "Nach Operationen und schweren Erkrankungen, wie zum
Beispiel einem Herzinfarkt, braucht man meist besonders schnell oder
sogar sofort eine Rehabilitation. Für diese Fälle wurde das
Instrument der Anschlussheilbehandlung - kurz auch AHB - entwickelt.
Durch sie soll sichergestellt werden, dass es einen nahtlosen
Übergang von der Akutbehandlung im Krankenhaus in eine von den
Rentenversicherungsträgern anerkannte Rehabilitationseinrichtung
gibt. Die Übergangsfrist soll dabei weniger als 2 Wochen betragen.
Unser Ziel bei der AHB ist nicht nur, einzelne Einschränkungen nach
einem Unfall oder nach einer Krankheit zu verbessern, sondern wir
wollen, dass der Patient wieder am Arbeitsleben und am Leben in der
Gesellschaft teilnehmen kann."

Grundsätzlich sind alle Versicherten der Deutschen
Rentenversicherung und alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
berechtigt, eine AHB in Anspruch zu nehmen, so Theil:

O-Ton 52 sec: "Neben den wichtigen formalen Bestimmungen ist es
aber auch notwendig, dass der Patient rehabilitationsfähig ist, d. h.
die Akutphase der Erkrankung ist abgeklungen und der Versicherte kann
sich bei den wesentlichen täglichen Verrichtungen selbst versorgen.
Der behandelnde Arzt des Krankenhauses hat letztlich darüber zu
entscheiden, ob eine stationäre oder ambulante
Anschlussheilbehandlung erforderlich ist. Der Patient muss in der
Lage sein, aktiv bei der Rehabilitation mitzuarbeiten. Die
Krankenhausverwaltung bzw. der Sozialdienst stellen dann den Antrag,
der an die Rentenversicherung weiter geleitet wird."

Die Kosten der Anschlussheilbehandlung trägt in der Regel die
gesetzliche Rentenversicherung:

O-Ton, 34 sec: "Ist die gesetzliche Rentenversicherung
Leistungsträger der Anschlussheilbehandlung, trägt sie die Kosten für
Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische
Leistungen und medizinische Anwendungen. Lediglich eine Zuzahlung ist
vom Patienten in Höhe von höchstens 10,00 Euro pro Tag für längstens
14 Tage im Jahr zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man
sich auf Antrag ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien
lassen."

Eine umfassende Beratung rund um diese medizinische
Rehabilitationsleistung bietet die Deutsche Rentenversicherung in den
bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen an. Viele
Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für
Rehabilitation, die darüber hinaus auch in trägerübergreifenden
Fragen zu Rehabilitationsleistungen informieren und helfen. Alle
Adressen findet man auf der Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon
der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können
Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
 
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