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Neuer Ratgeber von Haufe klärt über Fallen bei Zahlungsunfähigkeit von Firmen auf: Insolvenz - Augen verschließen ist nicht angesagt

Geschrieben am 09-01-2008

Freiburg (ots) - BenQ machte Schlagzeilen damit, aber auch andere
Namen wie der Möbelhersteller Flötotto waren darunter: Im vergangenen
Jahr haben 27.500 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Zwar ist damit
die Zahl der Geschäftsinsolvenzen weiterhin rückläufig, der
wirtschaftliche Schaden indes bleibt immens: Die betroffenen
Gläubiger mussten einen Ausfall von insgesamt 29,2 Milliarden Euro
hinnehmen.

Insolvenz ist also nicht nur für das betroffene Unternehmen,
sondern häufig auch für dessen Geschäftspartner ein harter Schlag.
Dass es bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit für Geschäftsführer und
Gesellschafter auf der einen und Gläubiger auf der anderen Seite umso
wichtiger ist, rechtzeitig und überlegt zu reagieren, zeigt ein neuer
Ratgeber aus dem Rudolf Haufe Verlag: "Insolvenz. So umgehen Sie die
häufigsten Fallen" klärt verständlich über den Ablauf eines
Insolvenzverfahrens und über die Gefahren auf, die schon im Vorfeld,
bei oder nach der Antragstellung lauern.

Über 70 Fallen hat das Autorentrio Schulz, Bert, Lessing -
erfahrene Anwälte, Insolvenzverwalter und Verfasser des "Handbuchs
Insolvenz" aus dem gleichen Verlag - zusammengetragen und mit
zahlreichen anschaulichen Beispielen unterfüttert. Nach ihrer
Erfahrung etwa sind die wenigsten Kunden oder Lieferanten über die
genauen Vorgänge im Insolvenzverfahren überhaupt informiert. Da
stornieren Kunden vorsorglich Aufträge aus Angst vor plötzlicher
Betriebseinstellung; Lieferanten stellen die Lieferungen ein trotz
Zahlungszusage des Insolvenzverwalters. Dabei wäre es möglich, auch
während eines Insolvenzverfahrens Geschäftsbeziehungen mit dem
Schuldner zu erhalten. Ein Forderungsausfall, so die Autoren, sei im
Insolvenzverfahren viel unwahrscheinlicher als außerhalb der
Insolvenz.

Aber auch Geschäftsführer oder Gesellschafter eines insolventen
Unternehmens können leicht Fehler machen, die sie buchstäblich teuer
zu stehen kommen. Wie im Beispiel des Geschäftsführers, der noch
Waren einkauft, obwohl die Überschuldung seiner Firma offensichtlich
ist. Er verschleppt damit nicht nur die Insolvenz - als die Waren
tatsächlich nicht bezahlt werden können, stellt der Lieferant den
(Fremd-) Insolvenzantrag und darf den Geschäftsführer in Haftung
nehmen. Und das bedeutet: Dieser muss die Rechnung für die Waren
persönlich begleichen.

Natürlich bleibt es nicht beim Hinweis auf die Fallen - zahlreiche
Handlungsanleitungen und Tipps zeigen den Betroffenen, wie sie schon
früh Krisen vorbeugen können oder im Ernstfall das Beste aus der
Situation machen; zum Beispiel mit dem Insolvenzverwalter erfolgreich
kooperieren oder als Gläubiger einem Lieferantenpool beitreten.
Darüber hinaus gibt der Ratgeber Hinweise auf die kommenden
Änderungen des GmbH-Rechts, die das Insolvenzrecht berühren.

Praktisch ist der schnelle Überblick über das Insolvenzverfahren
im ersten Kapitel. Des Weiteren geben ausführliche Checklisten die
wichtigsten Punkte wieder, auf die zu achten ist. Auch Muster für die
nötigen Anträge fehlen nicht, die sich neben einem Fristenrechner auf
der beiliegenden CD-ROM befinden.

Insgesamt bietet der Ratgeber gerade dem Leser mit wenig Erfahrung
einen guten Einstieg in das recht komplexe Thema, führt er doch
schnell zu den neuralgischen Punkten. Damit bietet er sich als
Lektüre vor allem für Geschäftsführer oder Gesellschafter kleinerer
GmbHs an, insbesondere auch für solche, die mit "gefährdeten" Firmen
zu tun haben.

"Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen"
RA Dr. Dirk Schulz, RA Ulrich Bert, RA Dr. Holger Lessing
1. Auflage 2008, Buch mit CD-ROM, 216 Seiten, 29,80 Euro
Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg b. München
ISBN 978-3-448-08090-2
Bestell-Nr. 07927-0001

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Tel. 0761/3683-940
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de


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