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Hauseigentümer: Winterpflichten bei Schnee und Eis

Geschrieben am 08-01-2008

Hamburg (ots) - Berlin / Hamburg, 8. Januar 2008
Eigenheim- und Hauseigentümer sollten sich rechtzeitig auf den ersten
Schnee vorbereiten. Sie sind verantwortlich dafür, dass der Gehweg
vor ihrem Anwesen von Schnee geräumt und, bei Rutschgefahr, gestreut
ist. Darauf weisen der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, und die Aktion DAS SICHERE
HAUS (DSH), Hamburg, hin.
Auf dem Gehweg muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen
schneefrei und rutschfest sein. Gefahrlos begehbar müssen auch
Hauseingänge und der Weg zu den Mülltonnen sein. Für Hausmeister
gehört das Schneeräumen meistens zu den ihnen übertragenen Aufgaben.
Im Mietvertrag können Räum- und Streupflicht auch auf Mieter
übertragen werden. Der Vermieter muss allerdings die Ausführung
überwachen.
Üblich ist, dass der Schnee ab sieben (werktags) beziehungsweise ab
acht Uhr (sonn- und feiertags) und bis 20 Uhr geräumt werden muss.
Die Kommunalverwaltungen können abweichende Regelungen aufstellen.
Je nach Witterung muss das Räumen und Streuen tagsüber wiederholt
werden.

Unfall auf vereistem Weg - wer zahlt?
Wenn sich ein Passant bei einem Sturz auf einem nicht geräumten Weg
verletzt, muss der Verkehrssicherungspflichtige, also der
Grundstückseigentümer, in der Regel Schadenersatz leisten.
Unerlässlich für Haus- und Grundstücksbesitzer ist daher der
Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Mieter, die zum Winterdienst per Mietvertrag verpflichtet sind,
können sich durch eine Privathaftpflichtversicherung gegen Ansprüche
schützen. Allerdings ist dies für Passanten kein Freibrief für
sorgloses Verhalten. In Einzelfällen haben Gerichte eine
Schadenersatzpflicht abgelehnt, beispielsweise wenn starker
Schneefall eine regelmäßige Räumung unmöglich macht. Grundsätzlich
muss danach jeder seine Verhaltensweise an die winterlichen
Verhältnisse anpassen.

Sicher durch Schnee und Eis
Schuhspikes, die mit einem Klettverschluss schnell und leicht um die
Schuhe gelegt werden, schützen wirksam vor Stürzen beim Einkaufen
oder Spaziergehen im Schnee. Dafür sorgen bei Eis die
Hartmetallspikes, bei Schnee grobe Stollen auf der ganzen Lauffläche.
Senioren, die einen Gehstock benutzen, sollten die "Gummifüße" des
Stockes regelmäßig auf Abnutzungserscheinungen hin untersuchen und
sie gegebenenfalls austauschen.

Hinweis für Printjournalisten:

Zu diesem Thema können Sie kostenlos Fotos im druckfähigen Format
aus dem Internet herunterladen: www.das-sichere-haus.de, dann
"Fotoarchiv" und "Freizeit" anklicken. Bitte als Quellennachweis
"Aktion DSH" angeben.

Originaltext: DSH - Aktion Das Sichere Haus
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9331
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9331.rss2

Pressekontakt:
Stephan Schweda, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft,
Wilhelmstraße 43 / 43, 10117 Berlin, Tel: 030 / 20 20 5 116,
Fax: 030 / 20 20 6 116.
Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion DAS SICHERE HAUS
(DSH), Tel.: 040 / 29 81 04 62, Fax: 040 / 29 81 04 71,
Mail: s.woelk@das-sichere-haus.de.


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