Berlin (ots) - Das Arbeitsgericht Berlin hat am 4. Januar 2008 die Klage der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf über 40 Stunden für die kommunalen Beschäftigten abgewiesen und sich damit der Rechtsauffassung der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes angeschlossen. "Das Berliner Arbeitsgericht unterstützt damit aber auch unseren tarifpolitischen Ansatz", erklärte hierzu Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion in Berlin. "Wir wollen über Tarifpolitik tarifpartnerschaftlich am Tariftisch entscheiden. So gesehen war die VKA auf dem eingeschlagenen Klageweg von Anfang an auf dem Holzweg."
Wir fordern die VKA auf, so Stöhr weiter, dieses Urteil anzuerkennen. Es sei nicht die Zeit für lautes Jubelgeschrei. "Festzuhalten bleibt aber", so der tarifunion-Chef abschließend, "dass das Urteil sowohl für die Beschäftigten und den öffentlichen Dienst gut ist, als auch für die Art und Weise, wie wir zukünftig Tarifpolitik gestalten. Wir sollten uns bei der am Donnerstag beginnende Tarifrunde wieder ganz auf Tarifverhandlung und Tarifkompromiss konzentrieren. Dazu reichen wir der VKA die Hand."
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