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E-Government aus privater Hand - Vater Staat setzt auf Outsourcing

Geschrieben am 03.01.2008 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - Bis Ende 2009 planen die Kommunen in Deutschland,
Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen aus dem Ausland
elektronisch anbieten zu können. Das fordert die neue
Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union. An der Umsetzung
hapert es jedoch: Vielen Gemeinden fehlen das nötige Know-how sowie
die Kapazitäten, um die IT-Landschaften und Verwaltungsabläufe
anzupassen. Rund ein Drittel aller Kommunalverwaltungen plant
deshalb, zentrale E-Government-Aufgaben an externe Dienstleister
auszulagern. Zwölf Prozent wollen auch Verwaltungsprozesse in die
Hände privater Unternehmen geben. Die dafür notwendigen
Outsourcing-Strategien unterscheiden sich dabei im Detail erheblich.
Das ergibt die Studie Branchenkompass Public Services 2007 von Steria
Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Um Europas Bürgern und Unternehmern effizientere Behördendienste
zu bieten, planen Deutschlands Verwaltungen eine engere
Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor. Rund drei Viertel aller
befragten Entscheider wollen künftig stärker mit IT-Dienstleistern
und Beratungsunternehmen kooperieren. Fast die Hälfte der Gemeinden
setzt dabei auf die Zusammenarbeit mit Unternehmen aus ihrer Region.
Gründe dafür sind standortpolitische Erwägungen sowie der Wunsch nach
einer zuverlässigen Betreuung vor Ort. Rund ein Drittel der
Regionalverwaltungen will Aufbau, Betrieb und Wartung ihrer
E-Government-Portale von externen Dienstleistern betreuen lassen.
Jede fünfte Behörde plant sogar, die Behörden-IT vollständig
auszulagern, um die Anforderungen der EU-Richtlinie umsetzen zu
können.

Deutlich geringer ist gegenwärtig noch die Bereitschaft, neben
technischen Diensten ganze Verwaltungsprozesse auszulagern. Zumindest
jede zehnte Kommune in den alten Bundesländern kann sich vorstellen,
einzelne Verfahren an Private zu delegieren. In den ostdeutschen
Ländern will sogar jede sechste Verwaltung ihre Prozesse an
Unternehmen auslagern. Nur ein komplettes Outsourcing der
Verwaltungsprozesse erwägt derzeit nahezu keine Behörde.

Insgesamt will die Mehrheit der Gemeinden bei der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie auf bewährte Strukturen zurückgreifen:
So sprechen sich 76 Prozent der Befragten für informelle
Kooperationen aus, die bereits mit Verbänden und
Verwaltungsinstitutionen unterhalten werden. Daneben ist immerhin die
Hälfte aller Verwaltungen bereit, sich im Rahmen von
Projektpartnerschaften enger an Dienstleister und andere öffentliche
Einrichtungen zu binden. Insbesondere Verwaltungen außerhalb der
Großstädte sehen in solchen Projektpartnerschaften eine Option, um
das E-Government zu stemmen. Jede vierte größere Kommune zeigt sich
sogar für Kooperationen mit strategischen Partnern aufgeschlossen,
beispielsweise in Form von Public Private Partnerships (PPPs).
Auffallend dabei: Im Westen planen fast 30 Prozent aller
Kommunalverwaltungen öffentlich-private Partnerschaften. In den neuen
Bundesländern sind die Berührungsängste dagegen deutlich größer: Nur
fünf Prozent der Kommunalverwalter in Ostdeutschland wollen sich auf
eine derartige Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft
einlassen.

Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und
Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im
Rahmen einer Befragung über Maßnahmen und Strategien ihrer
Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie
verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die
Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in
den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die
Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten
Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit
sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung
zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört
die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den
Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können
Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten
betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse
elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein.
Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die
Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung
beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die
notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de
 
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