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ots.Audio: Kindererziehung: Bares Geld für die Rente
Geschrieben am 03.01.2008 - [Nächster Artikel] |
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Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Kinder großzuziehen kostet eine ganze Menge. Oft muss ein Elternteil zumindest vorübergehend die Arbeit aufgeben und die Familie muss mit einem Einkommen leben. Doch obwohl man sich mit Kindern meist einschränken muss, gibt es auch finanzielle Vorteile, zum Beispiel bei der Rente. Dazu Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton 36 sec: "Kindererziehungszeiten steigern die späteren Rentenansprüche, und zwar durch die Leistungen zur Erziehung. Diese bewirken, dass Mütter oder Väter, die ihre Kinder in Deutschland erziehen, dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Kindererziehungszeit angerechnet bekommen. Für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, werden die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet, für davor geborene Kinder sind es zwölf Monate."
Mit der zeitlichen Gutschrift ist auch ein finanzielles Plus verbunden, so der Rentenexperte:
O-Ton 25 sec: "Diese Monate wirken sich deutlich rentensteigernd aus. Sie werden so bewertet, als hätte man in dieser Zeit gearbeitet und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten verdient, das 2007 bei rund 29.000 Euro in den alten und bei rund 24.000 Euro in den neuen Bundesländern liegt."
Dadurch erhöht sich die Rente derzeit pro Kind um rund 80 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es rund 70 Euro monatlich. Theil nennt ein Beispiel:
O-Ton 22 sec: "Eine Hamburgerin mit drei kleinen Kindern, die alle nach 1991 geboren sind, bekommt später nach aktuellen Werten gut 234 Euro mehr Rente. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu."
Die Kindererziehungszeit wird auch für die Erziehung von Pflege-, Stief- oder Adoptivkindern angerechnet:
O-Ton 25 sec: "Sowohl Mütter als auch Väter können Kindererziehungszeiten erhalten, aber nur jeweils einer von ihnen. Der Anspruch auf die Kindererziehungszeiten kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt oder komplett dem Vater zugeordnet werden. In diesen Fällen ist allerdings eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile erforderlich."
Neben den Kindererziehungszeiten, die die Rente steigern, werden zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes auch so genannte Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Auch diese bringen Vorteile mit sich, so der Rentenexperte:
O-Ton 27 sec: "Diese Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht wie die Kindererziehungszeit die Rente direkt, mit ihr können aber besondere rentenrechtliche Wartezeiten, wie zum Beispiel die für eine Altersrente für langjährig Versicherte, erfüllt werden. Außerdem können beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel die einer schulischen Ausbildung durch die Kinderberücksichtigungszeit eine höhere Bewertung erhalten."
Wer sich noch intensiver informieren möchte, findet in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kompetente Ansprechpartner. Alle Adressen sind auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. abrufbar. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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