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Kfz-Versicherung: Einmaleins der außerordentlichen Kündigung / Wechseln nach dem Stichtag 30.11.

Geschrieben am 27-12-2007

Oberursel (ots) - Eigentlich ist der 30.11. eines jeden Jahres der
Stichtag, um sich von seiner Kfz-Versicherung zu trennen. Ohne Angabe
von Gründen kann man dann seine Versicherung verlassen. Aber es gibt
zudem drei außerordentliche Wechselgründe, die einen
Versicherungswechsel auch jenseits des 30.11. ermöglichen.

Erster Kündigungsgrund: Wenn die Versicherung teurer geworden ist.
Wechselwillige können dann innerhalb eines Monats nach Information
über eine Beitragserhöhung die Kündigung einreichen. In der Regel
werden die Beitragsrechnungen in den letzten Wochen des Jahres
verschickt.

Zweiter Fall: Wenn man ein altes Fahrzeug wechselt oder sich ein
neues Fahrzeug anschafft, endet der entsprechende
Versicherungsvertrag automatisch.

Und vom dritten außerordentlichen Kündigungsrecht kann Gebrauch
machen, wer einen selbstverschuldeten Unfall oder Schaden zu
verbuchen hat - auch in diesem Fall darf man sich damit nicht mehr
als vier Wochen nach Anerkennung (oder Verweigerung) der
Entschädigung Zeit lassen.

Versicherungswechsel sind also nicht nur auf die heiße
Wechslerphase im November beschränkt, sondern in Sonderfällen auch
das ganze Jahr über möglich. Es lohnt sich daher, den
Kfz-Versicherungsmarkt auch nach dem 30.11. im Auge zu behalten.

Partnerwahl: Merkmale einer guten Versicherung

Wie im wirklichen Leben, zeigt sich auch beim Versicherungspartner
das wahre Gesicht oft erst in der Krise, sprich im Schadensfall. Um
dann keine böse Überraschung zu erleben, sollte man bereits im
Vorfeld auf Einiges achten. Gute Hinweise auf die Service-Qualität
einer Versicherung sind zum Beispiel vorhandene TÜV-Siegel,
Zertifizierungen und Auszeichnungen. Oft sind solche Zertifizierungen
auf den Internetseiten der Versicherer oder in Broschüren vermerkt.
Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt,
empfiehlt, sich gerade bei Direktversicherungen im Vorfeld über Call
Center-Öffnungszeiten und Benutzerfreundlichkeit des
Online-Auftrittes zu informieren. Natürlich müssen auch die Produkte
und das Preis-Leistungsverhältnis stimmen. Hier sollte man Rankings
in Tageszeitungen und Fachzeitschriften zu Rate ziehen, um sich von
der Qualität des neuen Versicherungspartners zu überzeugen.

Einmaleins der Trennung

Ist der Entschluss zur Trennung gefallen, gilt es, bei der
Kündigung keinen Fehler zu machen. Damit man nicht ganz ohne
Versicherungspartner dasteht, sollte man immer zuerst eine Zusage des
neuen Versicherers in der Tasche haben. Erst danach kann man seine
Kündigung einsenden, unbedingt als Einschreiben. "Sinnvoll ist es,
der alten Versicherung eine Frist für die Kündigungsbestätigung zu
setzen - zum Beispiel zwei Wochen. Das garantiert einen reibungslosen
Übergang", erklärt Wulff von der DA Direkt weiter. Das
Kündigungsschreiben muss jeweils innerhalb eines Monats nach
Abwicklung eines Schadens beziehungsweise nach Erhalt der Mitteilung
über die Beitragserhöhung beim bisherigen Versicherer eingegangen
sein. Danach steht der neuen Versicherungspartnerschaft nichts mehr
im Wege.

Die DA Direkt Versicherung

Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft ist der
Direktversicherer der Zurich Gruppe Deutschland und gehört damit zur
weltweit operierenden Zurich Financial Services Group (Schweiz). Mit
Beitragseinnahmen (2006) von 298 Millionen Euro und mehr als 750.000
Kunden mit 1,7 Millionen Versicherungsverträgen ist die DA Direkt
Marktführer unter den deutschen Kfz-Direktversicherungen.

Originaltext: DA Direkt Versicherung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17575
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17575.rss2

Pressekontakt:
DA Direkt Versicherung
Pressekontakt Ute Kapper
Oberstedter Straße 14
61440 Oberursel
Tel.: (06171) 69 23 05
Fax: (06171) 69 23 49
E-Mail: presse@da-direkt.de
www.da-direkt.de


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