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Feinstaub: Greenpeace verklagt Bundesregierung / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte soll Schutz der Gesundheit durchsetzen

Geschrieben am 08-05-2006

Hamburg/Straßburg (ots) - Wegen des völlig unzureichenden Schutzes
der Bevölkerung vor gefährlichem Feinstaub reicht Greenpeace heute am
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
Beschwerde gegen die Bundesregierung ein. Die Regierung hat weder den
Anteil des Dieselrußes am Feinstaub gesenkt, noch die EU-Richtlinie
zum Schutz der Menschen vor Feinstaub ausreichend umgesetzt. Nach
Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in Deutschland
jährlich etwa 75.000 Menschen an den Folgen von Feinstaub. Greenpeace
führte bereits im Jahr 2001 eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt.
In Deutschland haben die Umweltschützer den Rechtsweg ausgeschöpft
und können daher den EGMR anrufen.

"Die Bundesregierung und der Bundesrat nehmen seit Jahren tatenlos
hin, dass tausende Menschen frühzeitig an Dieselkrebs oder anderen
Feinstaub-Krankheiten sterben", sagt Günter Hubmann, Verkehrsexperte
von Greenpeace. "Offensichtlich scheut die Regierung die
Konfrontation mit den Autoherstellern. Diese würden keine steuerliche
Benachteiligung ihrer Dieselautos ohne Filter hinnehmen. Auch das
Kompetenzgerangel mit den Ländern scheint die Bundesregierung nicht
lösen zu wollen. Nun muss das Gericht dafür sorgen, dass die Menschen
geschützt werden."

Die Bundesregierung hat bis heute keine der geplanten Maßnahmen
umgesetzt, die die Belastung mit Dieselruß verringern. Dieser macht
immerhin 15 bis 25 Prozent des Feinstaubes aus. Trotz Zusage gibt es
keine steuerliche Förderung für Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug
mit einem Rußfilter nachrüsten. Dies würde die Belastung mit
Dieselruß wesentlich verringern. Es wurde bislang auch keine
Kennzeichnung von Pkw verabschiedet, mit der Städte und Gemeinden
zeitweise Fahrbeschränkungen oder -verbote regeln könnten. Greenpeace
fordert von Bundesregierung und Bundesrat, den Kompetenzstreit um die
Förderung von Filtern zu beenden. Sowohl ein Gesetz, das 1000 Euro
Förderung für einen wirksamen Filter garantiert, als auch die
Kfz-Kennzeichnung sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Bereits am 19./20. November 2003 forderte die
Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern (UMK) die umfassende
steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern. Bundeskanzler Gerhard
Schröder versprach sie für den 1. Januar 2005. An diesem Tag trat in
Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub
in Kraft. Umweltminister Jürgen Trittin legte am 25. April 2005 die
Eckpunkte einer Kfz-Kennzeichnung vor. Am 7. April 2006 beschloss der
Bundesrat insbesondere auf Initiative von Bayern, entgegen den
Vorstellungen der Bundesregierung die Kfz-Kennzeichnung nur teilweise
umzusetzen.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an
Günter Hubmann, Tel. 040-30618-381 od. 0179-5331415,
oder an Rechtsanwältin Dr. Michéle John, Tel. 040-2784 9423.
Internet: www.greenpeace.de

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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