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ots.Audio: GEZ: Die Tricks der Gebühren-Eintreiber

Geschrieben am 15-12-2007

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Die so genannte Gebühreneinzugszentrale - kurz GEZ - ist dafür
zuständig, die Rundfunkgebühren einzukassieren. Dabei geht die GEZ
mit rabiaten Methoden vor, über die sich immer mehr Bürger
beschweren. Das Wirtschaftsmagazin GELDidee berichtet, mit welchen
Tricks die GEZ-Fahnder versuchen, Gebühren einzutreiben.
Chefredakteur Christian Fälschle:

O-Ton 27 sec
"Die GEZ-Beauftragten geben sich zum Beispiel gerne als Marktforscher
aus, fragen am Telefon oder an der Haustür nach bestimmten
Fernsehsendungen. Wer sich da dann verplappert, hat oft schlechte
Karten. Auch die Gewinnspielmasche ist weit verbreitet, der
GEZ-Fahnder gibt vor, dass man ein Fernsehzeitschriften-Abo gewonnen
hat. Wenn man sich dann darüber freut, hat man schon wieder schlechte
Karten."

Oft schießen die Kontrolleure weit über ihr Ziel hinaus. Doch man
muss sich nicht alles gefallen lassen:

O-Ton 26 sec
"Der GEZ-Fahnder darf sich nicht unter falschen Angaben
einschleichen. Er darf zum Beispiel nicht sich als Handwerker tarnen.
Er darf keinen Klingelterror machen und nicht mit Klagen drohen. Was
er dagegen darf, ist zum Beispiel die Nachbarschaft aushören. Und er
kann eine Zwangsanmeldung dann vornehmen, wenn er vor der Tür hört,
dass im Inneren eine Radio- oder eine Fernsehsendung läuft."

Wenn es an der Haustür klingelt und ein GEZ-Beauftragter steht vor
der Tür, sind viele Menschen eingeschüchtert. Aber man muss sich
nicht auf einen Streit mit dem Kontrolleur einlassen:

O-Ton 18 sec
"Das Wichtigste ist, den GEZ-Fahnder höflich bitten, sich schriftlich
an Sie zu wenden. Man sollte ihn auf keinen Fall in die Wohnung
lassen und man sollte sich nicht einschüchtern lassen. Wenn die GEZ
rechtliche Forderungen hat, tut sie das schriftlich, Sie sollten also
auf die entsprechende Post warten."

Falls die GEZ nicht angemeldete Rundfunkgeräte im Haus feststellt,
darf sie die Gebühren für die vergangenen vier Jahre nachfordern.
Laut GELDidee raten Verbraucherschützer hinter vorgehaltener Hand zur
Notlüge. Wer angibt, das Gerät erst letzten Monat gekauft zu haben,
umgeht die saftige Nachzahlung.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: GELDidee
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8318
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8318.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Bauer Verlagsgruppe, Kommunikation und Presse Hamburg, Berit
Sbirinda, Tel: 040 / 3019-1027, berit.sbirinda@bauerverlag.de


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