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Unsicherheit beim Widerrufsrecht führt oft zu Abmahnungen

Geschrieben am 14.12.2007 - [Nächster Artikel]

Düsseldorf (ots) - Die derzeit geltende Widerrufsbelehrung ist für
Online-Händler ein echtes Ärgernis. Die aufgrund der
unterschiedlichen aktuellen Rechtsprechung ungeklärte Frage, wie eine
ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auszusehen hat, führt bei den
betroffenen Shop-Betreibern nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern
ist nach aktuellen Untersuchungen auch der häufigste Grund für
Abmahnungen. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber den bestehenden
Missständen ein Ende setzt und für Klarheit sorgt. Der Bundesverband
Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat mit einer Stellungnahme das
Bundesministerium der Justiz adressiert und sich mit konstruktiven
Vorschlägen für eine deutliche Verbesserung der Gesetzeslage in die
Diskussion eingeschaltet.

Gleich mehrere Instanzgerichte haben die Musterwiderrufsbelehrung
kritisiert oder für unwirksam erklärt, unter anderem mit dem Hinweis,
dass sie den gesetzlichen Anforderungen des BGB nicht genügten.
Andere Gerichte hingegen halten die derzeit vorhandenen
Musterbelehrungen weiterhin für wirksam. Die Konsequenz liegt auf der
Hand: Die betroffenen Distanzhändler, darunter immer mehr
Online-Händler, sind verunsichert, denn schließlich laufen sie
Gefahr, sich selbst bei der Verwendung des amtlichen Musters
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt zu sehen. "Aus Sicht
der Shop-Betreiber sind die Widerrufsbelehrungen der häufigste Anlass
für Abmahnungen und führen in vielen Fällen zu zusätzlichen Kosten",
fasst Roland Fesenmayr (OXID eSales AG), Vorsitzender der Fachgruppe
E-Commerce das Dilemma zusammen.

Laut einer Studie der Trusted Shops GmbH ist nach Auffassung etwa
jedes vierten Online-Händlers das Widerrufsrecht der häufigste Grund
für Abmahnungen. Für etwa die Hälfte der Befragten sind damit Kosten
von mehr als 1.500 EUR verbunden. "Hinsichtlich des eigentlichen
Zwecks der Musterbelehrungen, den Unternehmen eine ordnungsgemäße und
rechtlich sichere Belehrung zu erleichtern, ist das absolut
widersinnig", so BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs. Auch mit dem
vorliegenden Änderungsentwurf des Bundesjustizministeriums sieht er
noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. Das war der Anlass für eine
Stellungnahme, in dem der BVDW konstruktive Verbesserungsvorschläge
macht.

Hauptkritikpunkte: Unübersichtlichkeit und potenzielle
Unwirksamkeit

Ein wesentlicher Kritikpunkt beinhaltet dabei den Detailreichtum
und die Unübersichtlichkeit der Musterwiderrufsbelehrung. "Es steht
zu erwarten, dass die Belehrungen für rechtsunkundige Verbraucher,
für die sie letztlich bestimmt sind und deren Schutz sie dienen
sollen, nicht mehr ohne weiteres verständlich sind", so Gerd M.
Fuchs. Seiner Meinung stellt sich die Frage, ob der Entwurf daher
überhaupt noch der Belehrung der Verbraucher zu dienen vermag oder
nicht vielmehr zu weiterer Verwirrung führt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist nach Ansicht des BVDW der Umstand,
dass der Entwurf auch für die Unternehmen, die sich damit
auseinandersetzen müssen, nicht praktikabel ist. Auch dies liegt vor
allem in den umfangreichen Gestaltungshinweisen und der Pflicht zum
Abdruck der Normen begründet, die mit einer erheblichen
Unübersichtlichkeit einhergehen. "Darüber hinaus bleibt die
Grundproblematik erhalten, dass die Musterbelehrungen weiterhin
Verordnungscharakter besitzen. Somit können die Gerichte diese Normen
bei Fehlern auch künftig für unwirksam zu erklären. An den
bestehenden Rechtsunsicherheiten ändert das nichts", urteilt der
Rechtsexperte des BVDW. Er fordert daher, die Musterbelehrungen in
einen Gesetzesrang zu heben und einzelne - stark vereinfachte -
Musterbelehrungen zu erlassen, die auf die verschiedenen
Geschäftsformen (wie etwa die Fernabsatz- oder
Finanzdienstleistungsverträge) zugeschnitten sind.

"Das würde auf Verbraucherseite zu einer größeren Transparenz und
auf Anbieterseite zu einer rechtssicheren und praktikablen Handhabung
bei der Verwendung der Musterbelehrungen führen" fasst Gerd M. Fuchs
die Ziele der konstruktiven Verbesserungsvorschläge zusammen.

Über den BVDW:

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die
Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess
beteiligten Unternehmen.

Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und
anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere
Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv
die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.

Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und
Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und
gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen
der Digitalen Wirtschaft liefert.

Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und
Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur
Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien
transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft,
Gesellschaft und Administration zu fördern.

Originaltext: BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6862
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6862.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Christoph Salzig, Pressesprecher
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 600456 -26, Fax: -33
Mobil 0177 8528616
mailto: salzig@bvdw.org
 
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