(Registrieren)

Unsicherheit beim Widerrufsrecht führt oft zu Abmahnungen

Geschrieben am 14-12-2007

Düsseldorf (ots) - Die derzeit geltende Widerrufsbelehrung ist für
Online-Händler ein echtes Ärgernis. Die aufgrund der
unterschiedlichen aktuellen Rechtsprechung ungeklärte Frage, wie eine
ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auszusehen hat, führt bei den
betroffenen Shop-Betreibern nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern
ist nach aktuellen Untersuchungen auch der häufigste Grund für
Abmahnungen. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber den bestehenden
Missständen ein Ende setzt und für Klarheit sorgt. Der Bundesverband
Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat mit einer Stellungnahme das
Bundesministerium der Justiz adressiert und sich mit konstruktiven
Vorschlägen für eine deutliche Verbesserung der Gesetzeslage in die
Diskussion eingeschaltet.

Gleich mehrere Instanzgerichte haben die Musterwiderrufsbelehrung
kritisiert oder für unwirksam erklärt, unter anderem mit dem Hinweis,
dass sie den gesetzlichen Anforderungen des BGB nicht genügten.
Andere Gerichte hingegen halten die derzeit vorhandenen
Musterbelehrungen weiterhin für wirksam. Die Konsequenz liegt auf der
Hand: Die betroffenen Distanzhändler, darunter immer mehr
Online-Händler, sind verunsichert, denn schließlich laufen sie
Gefahr, sich selbst bei der Verwendung des amtlichen Musters
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt zu sehen. "Aus Sicht
der Shop-Betreiber sind die Widerrufsbelehrungen der häufigste Anlass
für Abmahnungen und führen in vielen Fällen zu zusätzlichen Kosten",
fasst Roland Fesenmayr (OXID eSales AG), Vorsitzender der Fachgruppe
E-Commerce das Dilemma zusammen.

Laut einer Studie der Trusted Shops GmbH ist nach Auffassung etwa
jedes vierten Online-Händlers das Widerrufsrecht der häufigste Grund
für Abmahnungen. Für etwa die Hälfte der Befragten sind damit Kosten
von mehr als 1.500 EUR verbunden. "Hinsichtlich des eigentlichen
Zwecks der Musterbelehrungen, den Unternehmen eine ordnungsgemäße und
rechtlich sichere Belehrung zu erleichtern, ist das absolut
widersinnig", so BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs. Auch mit dem
vorliegenden Änderungsentwurf des Bundesjustizministeriums sieht er
noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. Das war der Anlass für eine
Stellungnahme, in dem der BVDW konstruktive Verbesserungsvorschläge
macht.

Hauptkritikpunkte: Unübersichtlichkeit und potenzielle
Unwirksamkeit

Ein wesentlicher Kritikpunkt beinhaltet dabei den Detailreichtum
und die Unübersichtlichkeit der Musterwiderrufsbelehrung. "Es steht
zu erwarten, dass die Belehrungen für rechtsunkundige Verbraucher,
für die sie letztlich bestimmt sind und deren Schutz sie dienen
sollen, nicht mehr ohne weiteres verständlich sind", so Gerd M.
Fuchs. Seiner Meinung stellt sich die Frage, ob der Entwurf daher
überhaupt noch der Belehrung der Verbraucher zu dienen vermag oder
nicht vielmehr zu weiterer Verwirrung führt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist nach Ansicht des BVDW der Umstand,
dass der Entwurf auch für die Unternehmen, die sich damit
auseinandersetzen müssen, nicht praktikabel ist. Auch dies liegt vor
allem in den umfangreichen Gestaltungshinweisen und der Pflicht zum
Abdruck der Normen begründet, die mit einer erheblichen
Unübersichtlichkeit einhergehen. "Darüber hinaus bleibt die
Grundproblematik erhalten, dass die Musterbelehrungen weiterhin
Verordnungscharakter besitzen. Somit können die Gerichte diese Normen
bei Fehlern auch künftig für unwirksam zu erklären. An den
bestehenden Rechtsunsicherheiten ändert das nichts", urteilt der
Rechtsexperte des BVDW. Er fordert daher, die Musterbelehrungen in
einen Gesetzesrang zu heben und einzelne - stark vereinfachte -
Musterbelehrungen zu erlassen, die auf die verschiedenen
Geschäftsformen (wie etwa die Fernabsatz- oder
Finanzdienstleistungsverträge) zugeschnitten sind.

"Das würde auf Verbraucherseite zu einer größeren Transparenz und
auf Anbieterseite zu einer rechtssicheren und praktikablen Handhabung
bei der Verwendung der Musterbelehrungen führen" fasst Gerd M. Fuchs
die Ziele der konstruktiven Verbesserungsvorschläge zusammen.

Über den BVDW:

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die
Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess
beteiligten Unternehmen.

Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und
anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere
Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv
die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.

Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und
Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und
gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen
der Digitalen Wirtschaft liefert.

Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und
Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur
Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien
transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft,
Gesellschaft und Administration zu fördern.

Originaltext: BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6862
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6862.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Christoph Salzig, Pressesprecher
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 600456 -26, Fax: -33
Mobil 0177 8528616
mailto: salzig@bvdw.org


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

110450

weitere Artikel:
  • Validierung des Brustkrebstest MammaPrint(R) für Patienten mit lymphknotenpositivem Brustkrebs Amsterdam, Niederlande (ots/PRNewswire) - - Ergebnisse werden beim San Antonio Breast Cancer Symposium vorgestellt Agendia BV, Weltmarktführer im schnell wachsenden Feld der Molekulardiagnose, gab heute bekannt, dass ein unabhängiges internationales Konsortium die Prognosefähigkeiten seines Brustkrebsprognosetests MammaPrint(R) bei Patienten mit 1-3 positiven Lymphknoten nachgewiesen hat. Die Daten zeigen, dass MammaPrint(R) eine Gruppe von Patienten mit lymphknotenpositivem Brustkrebs mit geringem Risiko mit einer ausgezeichneten Überlebensrate mehr...

  • Günter Thiel bekräftigt Angebot zu Management Buy-Out / Fortbestand der PIN Group unter sehr schwierigen Bedingungen möglich Luxemburg (ots) - In Reaktion auf die heutige Ankündigung des Mehrheitsgesellschafters Axel Springer hat Günter Thiel, CEO der PIN Group AG sein Angebot zu einem Management Buy-Out bekräftigt. Er und das Management sind bereit, die Anteile von Axel Springer an der PIN Group zu übernehmen und einen hohen zweistelligen Millionenbetrag in das Unternehmen zu investieren. Das Management wird bereits heute entsprechende Verhandlungen mit dem Mehrheitsgesellschafter aufnehmen. Axel Springer hat signalisiert, unter diesen Bedingungen sein Engagement mehr...

  • Münchener Hypothekenbank verzichtet auf Verkauf vertragsgemäß bedienter privater Immobiliendarlehen München (ots) - Die Münchener Hypothekenbank eG verzichtet darauf, private Immobiliendarlehen, die von den Kreditnehmern vertragsgemäß bedient werden, weiterzuverkaufen. Als eine der wenigen Hypothekenbanken Deutschlands ist die MünchenerHyp auf die Finanzierung privater und gewerblicher Immobilien spezialisiert. Ihr Privatkundengeschäft wird weit überwiegend von den Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt. Als lokal und regional verankerte Kreditinstitute begleiten die Volksbanken und Raiffeisenbanken ihre Kunden in allen finanziellen mehr...

  • Avastin and Xeloda Receive Positive Recommendations for Label Extensions in Europe for Treatment of Advanced Colorectal Cancer Basel, Switzerland (ots/PRNewswire) - Roche has received positive recommendations for the Marketing Authorisation extensions for both its anti-angiogenic agent Avastin (bevacizumab) and oral chemotherapy Xeloda (capecitabine) from the European Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP). The recommendation for the extended label of Xeloda aims to broaden its use in combination with other chemotherapies for the treatment of advanced colorectal cancer. Similarly, the label extension for Avastin aims to broaden its use to include mehr...

  • Neuer Rekord im deutschen Luftraum Langen (ots) - DFS kontrolliert den drei millionsten Flug in diesem Jahr Die Fluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH konnten heute einen neuen Rekord verbuchen. Um 12.03 Uhr erhielt der drei millionste Flug des Jahres vom Frankfurter Tower die Startfreigabe und nahm wenig später Kontakt mit der Radarkontrollzentrale Langen bei Frankfurt auf. Bei dem Jubiläumsflieger handelte es sich um einen Airbus A 321 der Lufthansa mit der Flugnummer LH 3842 von Frankfurt nach Rom. Das Verkehrsaufkommen in Deutschland hat sich seit 1990 mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht