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Geschäftsreisende bekommen 2008 weniger Spesen / Berater, Projektmitarbeiter und Außendienstler können die Leidtragenden der neuen gesetzlichen Regelungen sein

Geschrieben am 06-12-2007

Freiburg (ots) - HRworks bildet die neuen Richtlinien automatisch
in seiner Lösung zur Reisekostenabrechnung ab

Die ab 2008 gültigen neuen Reisekostenrichtlinien des
Bundesfinanzministeriums haben unangenehme Auswirkungen für die
Geschäftsreisenden. Sie erzeugen nicht nur einen deutlich höheren
Abrechnungsaufwand, sondern den Mitarbeitern der Unternehmen drohen
auch Einschnitte bei den Spesen. Insbesondere Außendienstmitarbeiter
und Unternehmensberater, die regelmäßig unterwegs sind, müssen
deutliche finanzielle Nachteile befürchten.

"Eines der Probleme resultiert aus einer neuen Definition der
regelmäßigen Arbeitsstätte", erläutert Thomas Holzer, Geschäftsführer
der HRworks GmbH, die sich im Markt mit ihren Lösungen zur
Reisekostenabrechnung etabliert hat. "Nach den neuen Richtlinien kann
jede betriebliche Einrichtung, die mindestens einmal wöchentlich
besucht wird, zur regelmäßigen Arbeitsstätte werden." Die Wege
dorthin gelten dadurch nicht mehr als Dienstreisen, so dass sich auch
die Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen nicht mehr abrechnen
lassen. Lediglich die Aufwendungen für Übernachtungen können dann
noch geltend gemacht werden. Wer also beispielsweise in einem
längeren Beratungsprojekt tätig ist und in diesem Zusammenhang
mindestens einmal die Woche zum Kunden fährt, für den wird der Ort
des Projekts - mit entsprechend negativen Konsequenzen - zu einer
regelmäßigen Arbeitsstätte. "Ob diese Regelung anzuwenden ist, weiß
man teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt, so dass dann frühere
Reisekostenabrechnungen möglicherweise wieder korrigiert werden
müssen", beschreibt Holzer die problematischen Konsequenzen in der
Praxis.

Zu den Neuerungen gehört auch, dass ab 2008 der Eigenanteil beim
Frühstück im Inland nicht mehr mit 4,50 Euro, sondern nun mit 20
Prozent der vollen Verpflegungspauschale zu kürzen ist, sofern die
Buchung über den Arbeitnehmer selbst erfolgt. Rechnerisch ergibt sich
so eine Kürzung in Höhe von 4,80 Euro pro Übernachtung. Sind im
Hotelpreis noch Mittag- und/oder Abendessen enthalten, so müssen hier
für jede dieser Mahlzeiten weitere 40 Prozent der vollen
Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Der HRworks-Geschäftsführer
Holzer kritisiert aber auch, dass Mitarbeiter ab 2008 die vom
Arbeitgeber nicht übernommenen Übernachtungspauschalen nicht mehr in
ihrer privaten Steuererklärung geltend machen können. Generell ist
ihm auch ein Dorn im Auge, wie die Politik zwar permanent von
Bürokratieabbau rede, mit den neuen Richtlinien jedoch in die
entgegen gesetzte Richtung gehe. "Wir entwickeln seit zehn Jahren
Softwarelösungen zur Reisekostenabrechnung, deshalb können wir genau
beobachten, wie die rechtlichen Regelungen immer komplizierter
werden", ärgert sich der HRworks-Chef. Dies führe auch zu unnötigen
Interpretationsschwierigkeiten. "Manche Auslegungen der neuen
Reiserichtlinien sind trotz unserer intensiven Klärungsbemühungen bei
den Finanzbehörden immer noch nicht geklärt, obwohl sie ab Januar
2008 gelten und wir sie noch in unserer Lösung abbilden müssen."

Über HRworks GmbH

Das Freiburger Softwarehaus HRworks GmbH ist mit HRworks seit 1998
online. Mittlerweile nutzen über 500 Kunden wie z.B. Strenesse,
McDonalds, Honda, Warner Music Group, Mexx oder Rabobank den Service,
der nach dem Prinzip des Software as a Service (SaaS) angeboten wird.
HRworks strukturiert die Geschäftprozesse der Mitarbeiter im
Unternehmen auf einen konfigurierbaren, optimalen Workflow. Vorgänge,
die den Mitarbeiter betreffen, wie etwa Reisekostenabrechnung oder
Urlaubsplanung, werden vereinfacht und somit Kosten und
Durchlaufzeiten reduziert. Nach dem Prinzip des Employee Self Service
(ESS) bedient sich der Mitarbeiter zu jeder Zeit und an jedem Ort
online am System. Er hat dabei nur auf die Daten Zugriff, die für
seine Arbeit relevant sind. Somit nimmt jeder Mitarbeiter gemäß
seiner Rolle im Unternehmen am System teil und trägt dabei die
Verantwortung für einen Teil seiner eigenen Daten.

Originaltext: HRworks GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/13488
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_13488.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen
HRworks GmbH
Basler Landstr. 8
79111 Freiburg
Tel.: 0761 / 47954 - 0
kontakt@hrworks.de
www.hrworks.de


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