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Bundesweite Initiative Erbbaurecht gegründet / Milliarden-Entlastungen in Deutschland möglich / Unternehmensteuerreform bringt Vorteile / Website www.initiative-erbbaurecht.de im Internet eingerichtet
Geschrieben am 06.12.2007 - [Nächster Artikel] |
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Köln (ots) - Grundstücke nutzen, ohne sie kaufen zu müssen: Die Möglichkeit des Erbbaurechts wird in Deutschland künftig weit höhere Bedeutung bekommen. "Dass die Nutzungsmöglichkeit und nicht das Eigentum entscheidend sein kann, hat etwa Leasing-Angebote schon weithin populär gemacht", erklärt Thomas Licher, Sprecher der jetzt in Köln gegründeten `Initiative Erbbaurecht´. "Durch das Erbbaurecht sind wirtschaftliche Vorteile bei Immobilien in weit größerem Umfang möglich." Weil dies für Eigenheime und Mietshäuser ebenso gilt wie für betriebliche oder kommunale Immobilien will die Initiative künftig als zentrale Plattform für Informationen zum Thema bundesweit fungieren. Im Internet wurde dazu unter www.initiative-erbbaurecht.de eine umfängliche Website eingerichtet, die Erklärungen, Anwendungsbeispiele und Tipps bereithält. Mehrere Vorstände deutscher Unternehmen und Politiker unterstützen die Initiative Erbbaurecht als Freunde und Förderer (siehe Website).
So erlaubt das bereits seit 1919 in Deutschland geregelte Erbbaurecht, Grundstücke für bis zu 198 Jahre nutzen zu können. Als grundstücksgleiches Recht ist es auch beleihbar, verkäuflich sowie durch Schenkung oder Erbschaft übertragbar. Welche Chancen sich hieraus ergeben, wird insbesondere bei gewerblichen Immobilien zunehmend sichtbar. "Wer an Immobilien zur Vermietung oder betrieblichen Nutzung interessiert ist, kann durch die beim Erbbaurecht entfallende Finanzierung des Grundstückanteils seine Renditen nachhaltig steigern", so Licher.
Durch die Reform der Unternehmensteuer 2008 erhält das Modell einen weiteren Vorzug. Demnach fallen Erbbau-Zinsen, die ein Unternehmen für überlassene Grundstücke zahlt, nicht unter die neue sogenannte Zinsschranke: Anders als Zinsen für aufgenommene Darlehen können sie also weiterhin grundsätzlich unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden.
Auch im Bereich kommunaler Immobilien bekommt das Erbbaurecht stärkere Bedeutung. So steigen aktuell die deutschen Städte und Gemeinden auf die kaufmännische Buchführung ("Doppik") um und haben ihre Liegenschaften im Rahmen einer Vermögensbilanz zu bewerten. "Werden auf solche Immobilien Erbbaurechte bestellt, so können die Kommunen den Marktwert der Grundstücke durch Verkauf unmittelbar realisieren - bleiben aber im Besitz aufstehender Gebäude", erklärt Licher. Anders als bei einem konventionellen Verkauf der Immobilien, also mit Grundstück samt Gebäuden, können sie als alleinige Eigentümer so auch Mieterschutz und Belegungsbindungen dann weiterhin unmittelbar sicherstellen.
Originaltext: Initiative Erbbaurecht Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69262 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69262.rss2
Pressekontakt: Thomas Licher, Tel.: 0221-130808-550, Fax: 0221-130808-640, Mail: licher@initiative-erbbaurecht.de, www.initiative-erbbaurecht.de
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