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Jedes dritte Familienunternehmen befürchtet / Wettbewerbsnachteile durch Publizitätspflicht

Geschrieben am 05.12.2007 - [Nächster Artikel]

Frankfurt am Main (ots) -

Firmen fühlen sich ausspioniert / Jedes zwölfte Unternehmen will
lieber Ordnungsgeld zahlen als Abschlussdaten veröffentlichen /
Viel Phantasie bei Umgehungsstrategien

Ab 2008 haben deutsche Firmen mit empfindlichen Geldbußen zu
rechnen, wenn sie ihren Publizitätspflichten nicht nachkommen. Doch:
Deutsche Familienunternehmen stehen der Pflicht zur Veröffentlichung
von Bilanz- oder Ertragsinformationen im zentralen elektronischen
Unternehmensregister sehr skeptisch gegenüber. Ihr häufigster Einwand
laut einer Umfrage für die Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): Die erzwungene
Transparenz im Verein mit dem unkontrollierten Zugriff auf die
Registerdaten verschlechtere die Wettbewerbssituation der betroffenen
Firmen. Die öffentlich einzusehenden Informationen ermöglichten es
der Konkurrenz, die Unternehmen zu "sezieren" oder gar
"auszuspionieren" - man fühle sich in ungewohntem Maße "gläsern".
Derartige Befürchtungen äußerte jeder Dritte von 118 befragten
Eigentümern und Top-Managern aus Familienunternehmen.

Professor Norbert Winkeljohann, Mitglied des Vorstands und Leiter
des Bereichs Mittelstand von PwC, sieht solche Vorbehalte in der
Praxis bestätigt. Bis zum Geschäftsjahr 2005 waren die
Firmeninformationen nur auf Antrag zur Verfügung gestellt worden.
"Dabei zeigte die Erfahrung, dass Antragsteller überwiegend Kunden
und Wettbewerber waren und nicht die Gläubiger, deren Schutz die
Publizitätspflicht ursprünglich dienen sollte. Die Veröffentlichung
der vertraulichen Unternehmensdaten hilft damit offensichtlich
weniger dem Gläubiger, sondern führt zu einer Beeinflussung des
Wettbewerbs", unterstreicht Winkeljohann. Sein Fazit: "Die
Publizitätspflicht schadet vor allem solchen Familienunternehmen, die
in starkem nationalen oder internationalen Wettbewerb stehen."

Unkalkulierbare Risiken für Familienunternehmen

Nicht nur der Blick auf die Konkurrenz bereitet Sorge. Jeder
zehnte der Befragten macht geltend, dass die Kalkulation (zum
Beispiel für den Kunden) durchschaubar wird mit der Folge, dass
Margendruck entsteht. Dass aus den Abschlussdaten die Firmenstrategie
abzulesen sein könnte, befürchten 8 Prozent, allerdings mit einem
deutlichen Schwerpunkt bei den kleineren Unternehmen. Ebenfalls 8
Prozent sehen die Gefahr, dass Neid und Gerede entstehen oder im
Extremfall sogar Familienmitglieder entführt werden könnten. Ähnlich
gelagert ist die Besorgnis von 7 Prozent der Befragten, Rückschlüsse
auf die persönliche Vermögenssituation könnten möglich sein oder die
Privatsphäre verletzt werden. Nur jedes achte Unternehmen ist völlig
sorglos - es sieht sich nicht von der Publizitätspflicht betroffen.

Die Umfrage zeigt, dass die genannten potenziellen Bedrohungen von
den Familienunternehme(r)n als sehr real eingeschätzt werden.
Immerhin meinen zwei Drittel der Befragten, dass andere Personen oder
Firmen bereits auf ihre Unternehmensdaten zugegriffen haben. Und
ebenfalls zwei von drei sind der Ansicht, dass die
Publizitätspflicht, die vom kommenden Jahr an sehr viel rigider
durchgesetzt werden soll, ihrem Unternehmen Nachteile bringt.

Verweigerung kann teuer werden

Rund 8 Prozent der Unternehmen erklären klipp und klar, dass sie
grundsätzlich lieber ein Ordnungsgeld zahlen als ihre Daten
pflichtgemäß im neuen elektronischen Bundesanzeiger zu
veröffentlichen. Eine solche Verweigerung war bisher noch
vergleichsweise risikolos, weil es keine Institution gab, die die
Einhaltung des Gesetzes systematisch überwacht hätte. Doch vom Beginn
des kommenden Jahres an soll das Anfang 2007 gegründete Bundesamt für
Justiz die Publizitätspflicht rigoros durchsetzen - mit
Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro, die in der selben Sache bis zu
acht Mal jährlich erhoben werden können. Insgesamt ist freilich
Gesetzestreue Trumpf: 87 Prozent der betroffenen Unternehmen wollen
lieber fristgerecht publizieren.

Weniger riskant als die Verweigerung, aber durchaus aufwendig,
sind Umgehungs-Strategien. Um der Publizitätspflicht zu entgehen,
haben schon 9 Prozent der befragten Unternehmen eine Umstrukturierung
vorgenommen, weitere 5 Prozent planen eine solche Maßnahme, und 8
Prozent sind noch unschlüssig. Das Spektrum der Maßnahmen reichte
bisher von der Änderung der Rechtsform über die Betriebsaufspaltung
und den befreienden Konzernabschluss bis hin zur Aufnahme eines
persönlich haftenden Gesellschafters. Der Schritt ins Ausland war für
keins der Familienunternehmen eine Option. Und für mehr als drei
Viertel der Unternehmen kommt eine Umstrukturierung nicht in Frage.

Auch eigene Neugierde ist ein Faktor

Wenn auch die Nachteile der Pflichtveröffentlichung klar im
Vordergrund aller Einschätzungen stehen, so erkennt doch ein Teil der
befragten Manager auch Vorteile. Jeder zweite sieht einen positiven
Aspekt. Das häufigste Argument für die Abschlusspublizität bestätigt
zugleich die Skepsis der Mehrheit: 28 Prozent der Befragten finden
Gefallen daran, selbst Einblick in die Daten von Wettbewerbern nehmen
zu können. 15 Prozent empfinden die größere Transparenz als generell
vorteilhaft für alle Marktbeteiligten, und 12 Prozent begrüßen, dass
die bessere Möglichkeit, Unternehmen von außen zu beurteilen, zu
einem größeren Vertrauen führen könnte. Dem letzten Argument steht
allerdings die Befürchtung von 30 Prozent der Unternehmenslenker
gegenüber, dass der Blick auf die Unternehmensdaten zu falschen
Schlüssen und zu Fehlbewertungen führen könnte.

Insgesamt fällt auf, dass familienfremde Manager das Problem der
Pflicht-Publizität deutlich gelassener sehen als die
geschäftsführenden Familienmitglieder. So entdeckten nur 44 Prozent
der Familienmitglieder überhaupt Vorteile des Verfahrens - bei den
Familienfremden waren es 55 Prozent. Umgekehrt sahen 74 Prozent der
Familienmitglieder auf Anhieb Nachteile, während nur 62 Prozent der
Familienfremden spontan einzelne Nachteile nennen konnten. Obwohl
sich zwei Drittel der befragten Unternehmen in internationalen
Märkten bewegen, blieb ein Punkt unkritisiert: dass die
Publizitätspflicht nicht ins globale Umfeld passt. Prof.
Winkeljohann: "Die Registerpublizität für mittelständische
Unternehmen ist in Europa einzigartig. In den USA sind beispielsweise
nur börsennotierte oder kapitalmarktorientierte Unternehmen
publizitätspflichtig."

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Prof. Dr. Norbert Winkeljohann
PricewaterhouseCoopers AG WPG
Mitglied des Vorstands
Leiter des Bereichs Mittelstand
Tel.: (0541) 3304 - 517
E-mail: norbert.winkeljohann@de.pwc.com

Redaktionshinweis:

Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist
in Deutschland mit 8.390 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von
rund 1,35 Milliarden Euro eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaften. An 28 Standorten arbeiten Experten für
nationale und internationale Mandanten jeder Größe. PwC bietet
Dienstleistungen an in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und
prüfungsnahe Dienstleistungen (Assurance), Steuerberatung (Tax) sowie
in den Bereichen Transaktions-, Prozess- und Krisenberatung
(Advisory).

Originaltext: PwC PriceWaterhouseCoopers
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8664
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8664.rss2

Pressekontakt:
Claudia Mende
PricewaterhouseCoopers AG WPG
Corporate Communications / Presse
Tel.: (069) 95 85 - 31 79
E-mail: claudia.mende@de.pwc.com
 
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