Stuttgart (ots) - Die EnBW Regional AG hat der riva Energie AG mit Wirkung zum 15. Januar 2003 die Nutzung ihrer Stromverteilungsnetze untersagt. Riva hatte am vergangenen Freitag beim Amtsgericht Essen Insolvenz angemeldet. Mit der Kündigung der Netznutzung reagiert die EnBW auf die Weigerung von riva, eine Vorauszahlung zu leisten bzw. eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
Alle von riva versorgten Privatkunden, die an das Stromnetz der EnBW Regional AG angeschlossen sind, werden schriftlich darüber informiert, dass sie durch ihren bisherigen Stromlieferanten nicht mehr versorgt werden können. Im Wege einer Ersatzstromversorgung wird die EnBW jedoch eine unterbrechungsfreie Belieferung mit elektrischer Energie sicherstellen. Die betroffenen Kunden werden darauf hingewiesen, dass sie die für maximal drei Monate vorgesehene Ersatzstromversorgung umgehend durch einen regulären Versorgungsvertrag ersetzen können. Weiter werden die Kunden gebeten, ihren Stromzählerstand zum Monatswechsel abzulesen und mitzuteilen.
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