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euro adhoc: Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG / Finanzierung, Aktienemissionen (IPO) / Air Berlin PLC: Angebotsfrist für Air Berlin-Börsengang verlängert

Geschrieben am 04-05-2006


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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04.05.2006

London, 4. Mai 2006 - Die Air Berlin PLC, die Abgebenden Aktionäre
sowie die COMMERZBANK Aktiengesellschaft und die Morgan Stanley Bank
AG haben die Angebotsbedingungen für den Börsengang der Air Berlin
PLC wie folgt geändert:

Die Angebotsfrist, innerhalb derer Kaufangebote abgegeben werden
können, wird verlängert und endet nunmehr voraussichtlich am 10. Mai
2006 für Privatanleger um 12.00 Uhr (MESZ) und für institutionelle
Investoren um 17.00 Uhr (MESZ).

Aufgrund der vorgenannten Verlängerung der Angebotsfrist ist die
Notierungsaufnahme nunmehr für den 11. Mai 2006 sowie die Lieferung
der Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises für den 15. Mai 2006
vorgesehen.

Disclaimer:

Diese ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC dar.
Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des
veröffentlichten Prospekts in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 dazu.
Anlageentescheidungen hinsichtlich der Aktien oder anderer
Wertpapiere der Air Berlin PLC sollten nur auf der Grundlage des
Prospekts erfolgen, der bei der Air Berlin PLC kostenfrei erhältlich
ist.

Diese ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen
sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) bzw. innerhalb der USA bestimmt und dürfen nicht an "U.S.
persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der
jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) sowie an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt
oder weitergeleitet werden. Diese ad hoc-Mitteilung ist kein Angebot
bzw. keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die
Wertpapiere der Air Berlin PLC wurden nicht gemäß den Vorschriften
der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige
Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf
angeboten oder geliefert werden.

Diese ad hoc-Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die
außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die
Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der
U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii)
die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth
companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle
solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede
Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser
ad hoc-Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese
vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich
diese ad hoc-Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.


Ende der Mitteilung euro adhoc 04.05.2006 18:06:28
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ots Originaltext: Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Dr. Ingolf T. Hegner
Head of Investor Relations
+49 (0)30 3434 1532
ihegner@airberlin.com

Branche: Luftverkehr
ISIN: GB00B128C026
WKN: AB1000
Index: CDAX
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Zulassung beantragt: Amtlicher
Markt


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