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Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen

Geschrieben am 26.11.2007 - [Nächster Artikel]

Frankfurt am Main (ots) - In den vergangenen Tagen wurde in den
Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw.
Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr
verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um
eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist
darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch
Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen
Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige
Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den
Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für
technisch veraltete Geräte: Nachweis der Einhaltung bestimmter
Emissionsgrenzwerte, Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung mit
Übergangsfristen in vier Stufen. Durch die klare Regelung der
Übergangfristen erhält der Verbraucher Planungssicherheit und kann
sich langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.

Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein
werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten
Typenprüfung unterzogen wurden - und damit 40 Jahre und älter sind.
Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe, die nach derzeitiger
Planung 2024 in Kraft treten soll, umfasst alle Geräte, die ab 1995
bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden. Das Typenschild
am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild
nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann man beim Hersteller der
Feuerstätte nachfragen oder sich in der neu eingerichteten HKI
Datenbank informieren.

Heute erhältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der Preisklasse
-in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe und genießen
Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch
Filterzwang oder Austausch.

Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von
Feuerstätten

Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den
letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von
Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit
Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der
geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet
der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank an.

Nicht der Preis entscheidet, sondern die Technik

Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes
abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen
Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in
Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des
Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen
verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von
Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle
auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen
Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung
unterzogen, die auch das Emissionsverhalten dokumentiert.

Austausch von Altgeräten rechnet sich

Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades
weniger Brennstoff. Damit ist CO2-freies Heizen mit Holz auch unter
den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch
sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den
Geldbeutel und hilft der Umwelt.

Originaltext: HKI
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2

Pressekontakt:
HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Stresemannallee 19
D-60596 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-0
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail: info@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de
 
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