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euro adhoc: Implenia AG / Sonstiges / Übernahmekommission verlangt Transparenz von Laxey

Geschrieben am 23-11-2007


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

23.11.2007

EBK bestätigt laufende Untersuchung gegen Laxey wegen möglicher
Verletzung der Offenlegungspflichten beim Beteiligungsaufbau an
Implenia

D i e t l i k o n, 23. November 2007. Implenia hat von der heutigen
zweiten Empfehlung der Übernahme-kommission UEK zum öffentlichen
Angebot der britischen Finanzgesellschaft Laxey für alle sich im
Publikum befindlichen Aktien der Implenia AG mit Befriedigung
Kenntnis genommen. Die UEK stützt sich darin auf ein Schreiben der
Eidgenössischen Bankenkommission EBK, in dem diese bekannt gibt, dass
sie entgegen dem Eindruck, den Laxey in einer früheren Stellungnahme
zu erwecken versuchte, derzeit sehr wohl eine Untersuchung gegen
Laxey wegen möglicher Verletzung der gesetzlichen
Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligungsnahme an
Implenia durchführt. Diese Untersuchung steht kurz vor dem Abschluss.
Sollte die EBK Verletzungen der Offenlegungspflichten feststellen,
kann dies zu einer Strafanzeige gegen Laxey und zu einer hohen Busse
und/oder zu einer Suspendierung der Stimmrechte der von Laxey
gehaltenen Implenia-Aktien führen. Die UEK fordert Laxey zudem auf,
den Angebotsprospekt gemäss der ersten UEK-Empfehlung zu ergänzen,
nachdem Laxey dies bisher nur unzureichend bzw. missverständlich
getan hatte, und dieses ergänz-te Angebot in derselben Form wie das
ursprüngliche erneut zu publizieren. Aufgrund der dadurch
hervor-gerufenen Verzögerungen wird dem Antrag von Implenia
stattgegeben, dass ab Publikation des ergänzten Angebotsprospektes
das Angebot wieder für mindestens 20 Tage offen bleibt. Die UEK hat
ausserdem auch den Antrag von Implenia auf Einsicht in die
Transaktionsmeldungen von Laxey bewilligt, da für diese kein
spezielles Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht werden könne. Im
Übrigen hat Implenia davon Kenntnis genommen, dass Laxey heute die
erste Empfehlung der UEK vom 16. November 2007 in einem zentralen
Punkt abgelehnt hat. Dieser besagt, dass Laxey während 6 Monaten nach
Ablauf der Angebotsfrist keine Aktien zu einem Preis kaufen darf, der
über dem Angebots-preis von CHF 33.23 liegt, ohne nicht auch allen
andern Aktionären erneut ein öffentliches Kaufangebot zu demselben
höheren Preis zu unterbreiten. Mit der Ablehnung dieser Auflage der
UEK bestätigt Laxey einmal mehr, dass es ihr einzig darum geht, einen
kurzfristigen Gewinn nur für sich zu erzielen, die übrigen Aktionäre
aber ungleich zu behandeln und von einer solchen Prämie
auszuschliessen.


Ende der Mitteilung euro adhoc 23.11.2007 20:43:43
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ots Originaltext: Implenia AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten
Aloys Hirzel
Telefon +41 79 693 33 25

Branche: Baustoffe
ISIN: CH0023868554
WKN: 2386855
Index: SPI, SSCI, SPIEX
Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel


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