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Bundesanzeiger wartet noch auf viele Jahresabschlüsse / Mittelständischen Unternehmen drohen bei Verzug hohe Ordnungsgelder

Geschrieben am 22.11.2007 - [Nächster Artikel]

Nürnberg (ots) - Vielen Unternehmen drohen nach dem Jahreswechsel
hohe Ordnungsgelder. Denn mit dem 31. Dezember 2007 naht der
Stichtag, bis zu dem Kapitalgesellschaften ihren Abschluss für das
Jahr 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger offen legen müssen. Vor
allem mittelständische Unternehmer haben bisher die seit Jahrzehnten
geltende Offenlegungspflicht missachtet. Nun müssen sie dieser auf
elektronischem Weg nachkommen. Zudem werden Verstöße gegen dieses
Transparenzgebot zukünftig vom Bundesamt für Justiz geahndet. Trotz
möglicher Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro ist die Einreichungsquote
beim Bundesanzeiger bis Mitte November äußerst gering gewesen -
obwohl Lösungen verfügbar sind, mit denen sich die elektronische
Offenlegung auf das notwendige Maß beschränken und einfach umsetzen
lässt.

Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa eine Million
offenlegungspflichtige Unternehmen. Bisher haben nach Angaben des
Bundesanzeigers in Köln lediglich knapp 70.000 ihre Abschlüsse für
das Geschäftsjahr 2006 dort eingereicht. "In Deutschland lassen sich
die meisten Unternehmen nicht gern in die Karten schauen",
kommentiert Dr. Jochen Voß, Steuerberater in Düsseldorf, die niedrige
Zahl. Die Zurückhaltung bei der Abschluss-Veröffentlichung wurde von
den Behörden bisher weitgehend geduldet. Doch seit Jahresanfang gilt
das Umgehen der Offenlegungspflicht nicht mehr als Kavaliersdelikt:
Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG)
schreibt vor, dass Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2006 beim
elektronischen Bundesanzeiger einzureichen sind. Verstöße dagegen
werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn geahndet. Säumige Unternehmen
müssen mit Ordnungsgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Höchste Zeit, die Offenlegungspflicht ernst zu nehmen. Vorgelegt
werden kann der Jahresabschluss digital über das Internet-Portal des
Bundesanzeigers oder das DATEV-Rechenzentrum und vorübergehend noch
im Papierformat. Viele Steuerberater bieten die Einreichung beim
Kölner Bundesanzeiger als Dienstleistung an. So auch Voß, der seinen
Mandanten rät, dieses gleich nach der Abschlusserstellung erledigen
zu lassen.

Er nutzt nach ersten Übermittlungen über die IT-Plattform des
Bundesanzeigers nun die Lösung der DATEV eG, dem
Rechnungswesenspezialisten und IT-Dienstleister für Freie Berufe und
mittelständische Unternehmen: Mittels einer neuen Funktion in dessen
Rechnungswesen-Programm bereitet Voß die Abschlüsse zur
Veröffentlichung auf und versendet sie via DATEV-Rechenzentrum zum
Bundesanzeiger. Der Dateneingang bei der DATEV ist mit einer
Authentifizierungsprüfung verknüpft und die Übertragung nach Köln
mittels Verschlüsselung gesichert. "Der Weg ist einfach und sicher",
berichtet der Steuerberater zufrieden. "Außerdem liefern wir das laut
Entgelttabelle günstigste Datenformat." Größere Unternehmen sparen
dadurch einige 100 Euro.

Langfassung dieses Berichtes unter www.datev.de/presse

Originaltext: DATEV eG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51295
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51295.rss2

Pressekontakt:
DATEV eG
Claudia Specht
Tel.: 0911 276-1450
claudia.specht@datev.de
 
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