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Venen- und Ödempatienten tun es 2 x pro Jahr / ... und beschaffen sich neue Kompressionsstrümpfe

Geschrieben am 20-11-2007

Bayreuth (ots) -

- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Die Fußspitze ist durchgescheuert, der Zwickel fadenscheinig, an
den Kompressionsstrümpfen hat der Zahn der Zeit genagt. Man könnte
den Arzt nach einem neuen Rezept fragen. Was steht
Kompressionsstrumpfträgern eigentlich zu? Das haben die
Spitzenverbände der Krankenkassen 2005 im Hilfsmittelverzeichnis
niedergelegt.

1. Neue Kompressionsstrümpfe nach sechs Monaten Venenpatienten
steht zweimal jährlich eine Neuversorgung zu. Danach lässt der
Kompressionsdruck bei regelmäßigem Tragen nach. Die neue
Kompressionsversorgung sichert den Therapieerfolg. Eine
Doppelversorgung kann wegen besonderer Beanspruchung oder aus
hygienischen Gründen erstattungsfähig sein. Bei starken Veränderungen
der Körpermaße kann vor Ablauf von sechs Monaten eine neue Versorgung
beansprucht werden. Der Arzt trifft hier die Entscheidung.

2. Freie Wahl der Kompressionsklasse nach ärztlichem Ermessen Die
starre Zuordnung von Kompressionsklassen zu bestimmten Diagnosen gibt
es nicht mehr. Der Arzt kann bei Notwendigkeit auch wieder die
Kompressionsklasse 1 verordnen.

3. Mehr Freiheit in der Therapie bei schweren Indikationen Viele
Anwender können Kompressionsstrümpfe der hohen Kompressionsklassen 3
und 4 nicht selbstständig anziehen. Dann sind zwei Versorgungen einer
niedrigeren Klasse möglich, die übereinander getragen werden.

4. Differenzierung zwischen Rundstrick und Flachstrick Es wird
jetzt zwischen Rundstrickversorgungen für Venenpatienten und
Flachstrickversorgungen mit Naht für Ödem-/Lymphpatienten
differenziert. Wenn der Arzt die Verordnung für notwendig erachtet,
sind auch Maß gefertigte Flachstrick Capri-/Bermudahosen
erstattungsfähig.

5. Viele "Extras" sind nun erstattungsfähig Die Krankenkassen
übernehmen nun auch Zubehörteile für eine noch effektivere Therapie.
Das sind für Venenpatienten z. B. ein komprimierendes Leibteil, das
Schwangerschaftshosenteil ab Kompressionsklasse 2 oder eine
Stoma-Öffnung. Für Ödempatienten übernimmt die Krankenkasse bei
Notwendigkeit die Ausstattung der Arm- und Beinstrümpfe mit einem
Reißverschluss oder ein separates Handteil beim Armstrumpf. So muss
z. B. beim Händewaschen nicht der ganze Armstrumpf abgelegt werden.

Viele Informationen gibt es im medizinischen Fachhandel. Dort wird
bei jeder Neuversorgung sorgfältig Maß genommen und die individuellen
Ausstattungsmerkmale des Strumpfes mit den Kunden besprochen.
Surftipp: www.medi.de .

Originaltext: medi GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/23931
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_23931.rss2

Pressekontakt:
medi GmbH & Co. KG
Medicusstraße 1
95448 Bayreuth

Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Fink
Telefon 0921 912-375
Fax 0921 912-370
E-Mail b.fink@medi.de


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