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AOK klagt gegen Vergabekammer-Entscheidung / Bundesrichter stützt AOK-Linie / Neue AOK-Rabattverträge treten ab 2008 in Kraft

Geschrieben am 16-11-2007

Stuttgart (ots) - Die Vergabekammer des Bundes in Bonn hat sich am
Freitag (16.11.2007) gegen die AOK-Arzneirabattverträge
ausgesprochen. Ihre ablehnende Haltung begründet sie unter anderem
mit einer zu kurzen Angebotsfrist und mangelnder Transparenz bei der
Produktbreite der Ausschreibung. Durch diese jüngste Entscheidung
sieht die AOK eine gerichtliche Auseinandersetzung für
unausweichlich: "Die Vergabekammer bringt unnötige Verzögerungen ins
Geschehen, die den Beitragszahler am Ende richtig Geld bei den
Zuzahlungen kosten. Hier müssen die Gerichte schnell für Klarheit
sorgen und wir werden jetzt bei den zuständigen Gerichten die
notwendigen Schritte einleiten", so Dr. Christopher Hermann,
Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer bei
den Arzneirabattverträgen für das AOK-System am Freitag (16.11.2007)
in Stuttgart. Nach AOK-Ansicht sind die Rabattverträge ordnungsgemäß
ausgeschrieben worden: "Wir sind kein öffentlicher Auftraggeber. Das
Bayerische Oberste Landesgericht hat dies schon vor Jahren
klargestellt. Deshalb wurde nach den für Krankenkassen maßgebenden
Vorschriften des Sozialrechts transparent und diskriminierungsfrei
ausgeschrieben", so Hermann. Aus Fachkreisen erhält die AOK
gewichtigen Beistand: Der Vorsitzende des Vertragsarztsenats des
Bundessozialgerichts, Dr. Klaus Engelmann, bestätigt in einem
Kommentar zu den Rechtvorschriften für Arzneirabattverträge eindeutig
die Rechtmäßigkeit der AOK-Linie. In seinem Kommentar
(juris-Kommentar zu § 69 SGB V) kommt der Bundesrichter zu dem
Schluss, dass bei den Arzneirabattverträgen das Kartell-Vergaberecht
nicht anwendbar sei. Durch die jüngste Entscheidung der Vergabekammer
werden die AOK-Rabattverträge nicht insgesamt gestoppt: "Die bereits
mit 23 Arzneimittel-Herstellern geschlossenen Verträge sind davon
nicht betroffen und die insgesamt 17 Wirkstoffe gehen pünktlich ab
2008 für zwei Jahre rabattiert an den Start", bestätigt Hermann.
Außerdem machten Rabattofferten außerhalb des Generika-Marktes
Schule. Hermann: "Wir haben eben einen Rabattvertrag mit dem
Pharmaunternehmen Lilly über das Mittel 'Zyprexa' geschlossen. Das
Besondere daran ist, dass 'Zyprexa' ein Originalpräparat und kein
Generikum ist."

Originaltext: AOK Baden-Württemberg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51195
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51195.rss2

Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
Pressestelle
Telefon: 0711 25 93-231
E-Mail: presse@bw.aok.de


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