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Tagesdosen keine geeignete Maßeinheit für Arzneimittelverordnungen - Änderungen gefordert

Geschrieben am 14-11-2007

Düsseldorf (ots) - Die bisher im Arzneimittelmarkt übliche
Maßeinheit der Tagesdosen (DDD - defined daily doses) ist nicht das
Maß aller Dinge, sondern zunehmend problematisch zu bewerten - so das
Fazit des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse für
Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG). Institutsdirektorin
Dr. Eva Susanne Dietrich erläuterte heute auf der Medica in
Düsseldorf: "Die DDDs sind ein technisches Instrument, das sicher
seinen Nutzen hat, aber gerade als Grundlage für Preisvergleiche und
für die Bewertung der wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte
seine Grenzen hat. So greifen sie für eine umfassende Kostenbewertung
zu kurz und berücksichtigen nicht die unterschiedlichen
Dosierungsbedarfe für bestimmte Patienten, wodurch es häufig
Unterschiede zu den tatsächlich verordneten Tagesdosen gibt." Die
DDDs böten sogar Anreize zu unwirtschaftlichem Verordnen, da
hochdosierte Medikamente sowie große Packungen vermeintlich "günstig"
seien.

Erschwert wird das Problem nach Auffassung des WINEG dadurch, dass
der Gesetzgeber die DDD explizit im Sozialgesetzbuch verankert hat.
Als Grundlage für Zielvereinbarungen seien die definierten Tagesdosen
zum Beispiel nicht ohne Weiteres geeignet. Dietrich nannte hier
insbesondere die Antihypertonika: "Die Vergleichspräparate gehören
nicht der gleichen therapeutischen Gruppe an, und die Äquivalenz der
Wirkstärke zwischen den Präparaten ist nicht gegeben."

Dietrich forderte, die DDD-Methode zumindest zu ergänzen, um eine
Annäherung an den tatsächlichen Arzneiverbrauch zu erreichen - zum
Beispiel durch einen Vergleich mit den wirklich verschriebenen Mengen
bzw. mit den Behandlungstagen oder durch den Vergleich mit der Zahl
der Anwender. "Wir sollten nicht Tagestherapiekosten betrachten,
sondern die Kosten der gesamten Behandlung. Wenn wir den
Arzneimittelverbrauch interpretieren, müssen wir außerdem die
Unterschiede zwischen den definierten und den tatsächlich verordneten
Tagesdosen berücksichtigen. Und wenn der Nachweis der Äquivalenz der
Wirkstärke fehlt, dürfen DDDs nicht für den wirkstoffübergreifenden
Vergleich von Preisen oder Durchschnittskosten verwendet werden.

Der Folienvortrag von Dr. Eva Susanne Dietrich steht unter
www.wineg.de zur Verfügung.

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Für Rückfragen:
Dorothee Meusch
Tel. 040 - 6909 -1783, Fax 040 - 6909 - 1353,
E-Mail: dorothee.meusch@tk-online.de


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