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VVG-Novelle: Neues Recht für alle Kfz-Kunden schon ab 1. Januar 2008

Geschrieben am 13-11-2007

Köln (ots) - Bei der Kfz-Versicherung der DEVK, aber auch in der
Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung gilt mit
Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1.
Januar 2008 die günstigere Rechtslage auch für Bestandskunden. Das
neue VVG bedeutet für die Kunden der DEVK eine Erweiterung des
Leistungsangebots ohne Erhöhung der Beiträge. Generell fallen
bestehende Versicherungsverträge in Deutschland noch bis Ende 2008 in
den Anwendungsbereich des alten VVG.

Mit dem neuen Recht profitieren die Autofahrer von zahlreichen
Vorteilen - zum Beispiel bei der Schadenregulierung. Das
"Alles-oder-Nichts-Prinzip" bei grob fahrlässig herbeigeführten
Schadenfällen wird abgeschafft. Künftig wird die Schwere des
Verschuldens in jedem Einzelfall geprüft und entsprechend
berücksichtigt. Mit Einführung des neuen VVG kommen bei der DEVK z.
B. alle Kfz-Versicherten in den Genuss der neuen Quotelungsregelung,
die laut Gesetzgeber vorerst nur für Neukunden gilt.

Auch bei roter Ampel versichert

Ein Beispiel: Jemand fährt bei Rot über die Ampel. Nach alter
Rechtslage wäre der Versicherungsschutz automatisch ausgeschlossen -
wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Mit der neuen Regelung kommt der
Autofahrer besser weg: Das Verschulden wird in jedem Einzelfall
geprüft. Wer leichtfertig über die rote Ampel fährt, weil er es eilig
hat, muss damit rechnen, dass sich an der bisherigen Bewertung wenig
ändert. War der Fahrer dagegen kurzfristig abgelenkt und hat deshalb
das Rotlicht übersehen, ist das Verschulden geringer. Das wird
künftig bei der Entschädigung berücksichtigt.

Die DEVK bietet jedoch mehr: Bei der Kfz-Versicherung ist
zukünftig die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens weitgehend
eingeschlossen, sodass in den meisten Fällen sogar die Kosten voll
übernommen werden. Die DEVK beweist damit einmal mehr, dass sie
vorbildlich kundenorientiert arbeitet. Deshalb lohnt sich ein Wechsel
zur DEVK noch in diesem Jahr!

Informationen zu den Angeboten der DEVK finden Sie unter www.devk.de.

Ein Foto finden Sie im Internet:
http://www.devk.de/newspresse/pressemitteilungen.jsp
Bildunterschrift: "Von den neuen Rechten durch das geänderte
Versicherungsvertragsgesetz profitieren bei der DEVK ab 1. Januar
2008 alle Kfz-Versicherten: sowohl Neu- als auch Bestandskunden."

Originaltext: DEVK Versicherungen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36522
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36522.rss2

Pressekontakt:
DEVK Versicherungen,
Maschamay Poßekel
Riehler Straße 190
50735 Köln,
Tel. 0221 757-1802
E-Mail: maschamay.possekel@devk.de


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