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Haftungsrisiken durch Umweltschäden von Unternehmen vernachlässigt / Repräsentative Studie zeigt: Neues Umweltschadensgesetz (USchadG) bei der Mehrheit kleiner und mittlerer Unternehmen unbekannt

Geschrieben am 12.11.2007 - [Nächster Artikel]

Köln (ots) - Am 14. November 2007 tritt das Umweltschadensgesetz
(USchadG) in Kraft. Dann haften Unternehmen für Umweltschäden, die
sie nach dem 30. April 2007 verursacht haben. Vor allem kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) sind auf die damit verbundenen
Haftungsrisiken nur unzureichend vorbereitet. 57 Prozent der
KMU-Verantwortlichen haben noch nie von dem Gesetz gehört, obwohl es
bereits im April 2007 verabschiedet wurde. Lediglich drei Prozent
haben sich bereits intensiv mit dem Inhalt des Umweltschadensgesetzes
auseinandergesetzt, weitere zwölf Prozent haben sich immerhin
oberflächlich mit möglichen Konsequenzen beschäftigt. Das sind
wesentliche Ergebnisse einer repräsentativen Befragung kleinerer und
mittlerer Unternehmen durch das Marktforschungsinstitut psychonomics
im Auftrag des AXA Konzerns.

Risikobewusstsein bei größeren Betrieben stärker ausgeprägt

Unabhängig von der Betriebsgröße betrifft das Umweltschadensgesetz
alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit die Artenvielfalt,
natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen. Ein
formlos eingereichter Antrag z.B. durch Nachbarn, Spaziergänger oder
anerkannte Umweltschutzorganisationen bei der Fachbehörde genügt
bereits, um die Prüfung möglicher Sanierungspflichten auszulösen.

Dennoch haben sich die meisten Unternehmer bislang kaum mit dem
Umweltschadensgesetz und seinen Folgen beschäftigt, wie die Studie
zeigt. Sogar Unternehmen, die schon einmal vom Umweltschadensgesetz
gehört haben, unterschätzen in hohem Maße die neuen Haftungsrisiken.
40 Prozent geben an, sich inhaltlich noch nicht mit dem Gesetz
auseinandergesetzt zu haben. Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt
jedoch das Problembewusstsein: Immerhin 34 Prozent der Unternehmen
mit mehr als 50 Mitarbeitern, denen das Gesetz bekannt ist, haben
sich zumindest oberflächlich mit den neuen Herausforderungen
beschäftigt, elf Prozent taten dies sogar intensiv.

Haftungskonsequenzen von Umweltschäden unterschätzt

Ohne Zweifel ist der Aufklärungsbedarf in den Unternehmen groß.
Sogar die Befragten, die angegeben haben, ihnen seien die
Haftungsrisiken zumindest oberflächlich bekannt, unterschätzen
vielfach die Tragweite umweltschädlicher Handlungen. So antworteten
42 Prozent, dass die Haftung in Form von Schadenersatz oder
Geldstrafen erfolgt. Lediglich 15 Prozent rechnen damit, den
ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu müssen, wie es tatsächlich
dem Gesetz entspricht. Jegliche Sanierung kann sich jedoch im
Vergleich zu einer Geldstrafe als deutlich teurer erweisen. Dies
zeigt das folgende Beispiel: Ein Bauunternehmen erneuert unsachgemäß
eine Dränage für Oberflächen- und Grundwasser. Dabei kommt es zu
kalkhaltigen Ausfällungen im Wasser, das in einen nahe gelegenen
Teich fließt. Das beeinträchtigt den dortigen Bestand einer
geschützten Pflanzenart. Die Kosten für die Sanierung betragen allein
im ersten Schritt rund 150.000 Euro. Dass die Kosten einer
Umweltsanierung besonders kleine und mittlere Unternehmen in den
finanziellen Ruin treiben können, wird bislang jedoch kaum
wahrgenommen.

Unternehmen gehen von erhöhtem Versicherungsbedarf aus

Trotz des geringen Bekanntheitsgrades des Umweltschadensgesetzes
glauben immerhin 65 Prozent der Befragten nach entsprechenden
Erläuterungen, dass Haftungsansprüche aus dem Gesetz zukünftig
zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern. 19 Prozent beurteilen
zusätzlichen Versicherungsschutz sogar als sehr wichtig oder äußerst
wichtig. In mittelständischen Unternehmen mit mehr als 50
Mitarbeitern wird diese Einschätzung sogar von 30 Prozent der
Befragten geteilt. Welche Haftungsrisiken im Einzelnen abgesichert
werden sollen, ist vielen Unternehmen jedoch nicht bekannt: 80
Prozent der Befragten wissen nicht, welche Konsequenzen das Gesetz
für ihren Betrieb haben könnte. Nur zwei Prozent geben an, den
Haftungsumfang im Detail zu kennen.

Schutz vor finanziellen Risiken mit einer
Umweltschadensversicherung

Der AXA Konzern bietet als einer der ersten Versicherer eine
Absicherung gegen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz an. Im
Gegensatz zur bereits bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung, die
für Schäden aufkommt, die einer natürlichen oder juristischen Person
oder deren Besitz zugefügt werden, leistet die neue
Umweltschadensversicherung bei Schäden, die der Natur selbst zugefügt
werden. Sie umfasst als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und
geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen
(Biodiversitätsschäden) außerhalb des Betriebsgeländes, die von
Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen.
Versichert sind auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie
Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers
entstehen können. Darüber hinaus können Schäden auf dem eigenen
Grundstück und am Grundwasser versichert werden.

Die Versicherungsleistungen beinhalten die Prüfung der
Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer
unberechtigten Inanspruchnahme und die Übernahme von berechtigten
Sanierungs- und Kostentragungspflichten.

Spezialisten-Team stellt Fachkompetenz im Umgang mit Umweltschäden
sicher

AXA verfügt über langjährige Erfahrung mit der Versicherung von
Umweltrisiken und der Bearbeitung von Umweltschäden. Die Bereiche
Risikoanalyse und Schadenbearbeitung werden bundesweit von einem
Spezialisten-Team unterstützt, das sich aus Ingenieuren verschiedener
Fachrichtungen, aber auch - für den Umweltbereich besonders wichtig -
Naturwissenschaftlern wie Biologen und Geologen zusammen setzt. Deren
Fachkompetenz ist von besonders hoher Bedeutung, wenn es in der
Auseinandersetzung mit den Behörden darum geht, ökologische
Sachverhalte zu klären und ökologisch wie ökonomisch sinnvolle
Sanierungsmaßnahmen zu vereinbaren. Für die im Zusammenhang mit dem
neuen Umweltschadensgesetz zu erwartenden Aufgaben ist das
Unternehmen daher bereits heute bestens aufgestellt.

Die ausführlichen Studienergebnisse können Journalisten kostenlos
anfordern unter presse@axa.de.

Weitere Informationen für die Presse:

Sabine Friedrich
Tel.: (0221) 1 48 - 3 13 74
Fax: (0221) 1 48 - 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Weitere Informationen für Kunden:
AXA Customer Care GmbH
Tel.: 0 18 03 - 55 66 22
Fax: (0221) 1 48 - 2 05 13
E-Mail: service@axa.de

* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw.
Mobilfunktarif

AXA Konzern im Internet: www.AXA.de

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
 
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