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Studie der BDO Deutsche Warentreuhand AG / Zahlreiche Stiftungs-Neugründungen durch Gesetz "Hilfen für Helfer" erwartet - Anstieg des Spendenvolumens blieb bislang aus
Geschrieben am 05.11.2007 - [Nächster Artikel] |
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Hamburg (ots) -
Stiftungsgesetz fördert Gründung neuer Stiftungen / Skepsis in Bezug auf die Spendenbereitschaft / Externe Beratung erwünscht
Die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen wird sich in den nächsten Monaten voraussichtlich deutlich erhöhen. Zu diesem repräsentativen Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der BDO Deutsche Warentreuhand AG, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit TNS Emnid unter 250 Stiftungsvorständen durchführte. Nachdem im September dieses Jahres das Gesetz "Hilfen für Helfer" zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet wurde, befasst sich die Studie von BDO mit den möglichen Auswirkungen: So ist die Mehrheit der Befragten der Ansicht, der Anstieg an gemeinnützigen Stiftungen werde sich auf dem Niveau von einem bis zehn Prozent einpendeln. Für knapp ein Viertel ist sogar ein elf bis 20-prozentiger Zuwachs denkbar. Seit dem Bekanntwerden der Pläne des Gesetzgebers zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts scheint der erwartete Mittelzufluss an Zustiftungen und Spenden bisher allerdings ausgeblieben zu sein, so die große Mehrheit der Befragten (79 Prozent).
"Die befragten Experten bestätigen unsere Einschätzung, dass das neue Gesetz zu zahlreichen Stiftungs-Neugründungen führen wird. Wir gehen davon aus, dass sich diese Entwicklungen in den nächsten Monaten weiter verstetigen und sich im Zuge dessen auch der Mittelzufluss schrittweise erhöhen wird", kommentiert Christian Dyckerhoff, Sprecher des Vorstands von BDO Deutsche Warentreuhand, die Ergebnisse der Studie.
Anstieg der Spendenbereitschaft nicht eindeutig klar
Bezüglich der erwarteten Spendenbereitschaft kommt die BDO-Studie allerdings zu einem eher ambivalenten Ergebnis: Zwar ist rund ein Drittel der Befragten (36 Prozent) der Ansicht, die Bereitschaft werde aufgrund des neuen Gesetzes steigen, ebenfalls 36 Prozent sind jedoch der gegensätzlichen Meinung. Die Mehrheit derjenigen, die von einem Anstieg ausgeht, sieht diesen auf einem Niveau zwischen einem und 20 Prozent. Als einen Grund für eine Stagnation der Spendenbereitschaft gibt ein Viertel der Befragten an, das Spendenverhalten hänge nicht nur von der Gesetzeslage ab. 13 Prozent meinen, das neue Gesetz biete keine besonderen Vorteile. In Bezug auf die Neugründung einer Stiftung sind nach Ansicht der Hälfte der Stiftungsvorstände rechtliche und steuerliche Bedingungen förderlich - eben diese können eine Stiftungsgründung aber auch behindern, so die Meinung von mehr als einem Viertel der Experten. Weitere 15 Prozent vertreten die Auffassung, eine vereinfachte Bürokratie sowie eine transparente Rechtslage würden sich positiv auswirken. Behördliche Auflagen bzw. der Verwaltungsaufwand können laut 21 Prozent der Stiftungsvorstände allerdings ebenso ein Hemmnis darstellen. Dazu Christian Dyckerhoff: "Die strikten Vorgaben in Deutschland kann man sicherlich als ein Problem bei der Neugründung einer Stiftung bewerten." Dieses Ergebnis zeige, so Dyckerhoff weiter, dass im Bereich der rechtlichen Regularien durchaus noch Handlungsbedarf bestehe.
Mehr Zuwendungen - Bedarf an externer Beratung durch Komplexität
Auch wenn sich das Gesetz "Hilfen für Helfer" noch nicht unmittelbar auf den Mittelzufluss an Zustiftungen und Spenden ausgewirkt zu haben scheint, bewertet die überwiegende Mehrheit der befragten Stiftungsvorstände bestimmte Parameter als förderlich für die Zuwendungen an Stiftungen: so beispielsweise die Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags (77 Prozent) oder die Erhöhung der grundsätzlichen Spendenabzugsmöglichkeit auf 20 Prozent des Einkommens bzw. auf vier Prozent der Summe aus Umsätzen sowie aufgewendeten Löhnen und Gehältern (74 Prozent). Zugleich sehen 51 Prozent der Befragten vor allem bei nationalen und europäischen Fördermöglichkeiten erhöhten Beratungsbedarf durch Dritte. "Das Gesetz 'Hilfen für Helfer' ist sehr komplex, weil es viele weitere Gesetze tangiert. Dies führt dazu, dass der Beratungsbedarf extrem hoch ist", erläutert Dyckerhoff. Ein Drittel der Experten verortet den Beratungsbedarf im laufenden Stiftungsrecht bzw. bei der Einführung von Corporate Governance im Stiftungsbereich (30 Prozent). Je etwa ein Viertel gibt die Bereiche Gemeinnützigkeitsrecht (25 Prozent) oder Spendenrecht (24 Prozent) an.
BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund 2.000 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen - vom Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen.
BDO Deutsche Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO International, der einzigen der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. BDO International ist ein seit 1963 bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften mit rund 30.000 Mitarbeitern in 107 Ländern.
Originaltext: BDO Deutsche Warentreuhand AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44014 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44014.rss2
Pressekontakt: Andrea Katzmarczyk Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 040 - 30 29 3-619 Fax: 040 - 30 29 3-388 Andrea.Katzmarczyk@bdo.de
BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ferdinandstraße 59 20095 Hamburg Internet: www.bdo.de
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