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Studie der BDO Deutsche Warentreuhand AG / Zahlreiche Stiftungs-Neugründungen durch Gesetz "Hilfen für Helfer" erwartet - Anstieg des Spendenvolumens blieb bislang aus

Geschrieben am 05.11.2007 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) -

Stiftungsgesetz fördert Gründung neuer Stiftungen / Skepsis in
Bezug auf die Spendenbereitschaft / Externe Beratung erwünscht

Die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen wird sich in den nächsten
Monaten voraussichtlich deutlich erhöhen. Zu diesem repräsentativen
Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der BDO Deutsche Warentreuhand
AG, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit TNS
Emnid unter 250 Stiftungsvorständen durchführte. Nachdem im September
dieses Jahres das Gesetz "Hilfen für Helfer" zur weiteren Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet wurde, befasst sich
die Studie von BDO mit den möglichen Auswirkungen: So ist die
Mehrheit der Befragten der Ansicht, der Anstieg an gemeinnützigen
Stiftungen werde sich auf dem Niveau von einem bis zehn Prozent
einpendeln. Für knapp ein Viertel ist sogar ein elf bis
20-prozentiger Zuwachs denkbar. Seit dem Bekanntwerden der Pläne des
Gesetzgebers zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
scheint der erwartete Mittelzufluss an Zustiftungen und Spenden
bisher allerdings ausgeblieben zu sein, so die große Mehrheit der
Befragten (79 Prozent).

"Die befragten Experten bestätigen unsere Einschätzung, dass das
neue Gesetz zu zahlreichen Stiftungs-Neugründungen führen wird. Wir
gehen davon aus, dass sich diese Entwicklungen in den nächsten
Monaten weiter verstetigen und sich im Zuge dessen auch der
Mittelzufluss schrittweise erhöhen wird", kommentiert Christian
Dyckerhoff, Sprecher des Vorstands von BDO Deutsche Warentreuhand,
die Ergebnisse der Studie.

Anstieg der Spendenbereitschaft nicht eindeutig klar

Bezüglich der erwarteten Spendenbereitschaft kommt die BDO-Studie
allerdings zu einem eher ambivalenten Ergebnis: Zwar ist rund ein
Drittel der Befragten (36 Prozent) der Ansicht, die Bereitschaft
werde aufgrund des neuen Gesetzes steigen, ebenfalls 36 Prozent sind
jedoch der gegensätzlichen Meinung. Die Mehrheit derjenigen, die von
einem Anstieg ausgeht, sieht diesen auf einem Niveau zwischen einem
und 20 Prozent. Als einen Grund für eine Stagnation der
Spendenbereitschaft gibt ein Viertel der Befragten an, das
Spendenverhalten hänge nicht nur von der Gesetzeslage ab. 13 Prozent
meinen, das neue Gesetz biete keine besonderen Vorteile. In Bezug auf
die Neugründung einer Stiftung sind nach Ansicht der Hälfte der
Stiftungsvorstände rechtliche und steuerliche Bedingungen förderlich
- eben diese können eine Stiftungsgründung aber auch behindern, so
die Meinung von mehr als einem Viertel der Experten. Weitere 15
Prozent vertreten die Auffassung, eine vereinfachte Bürokratie sowie
eine transparente Rechtslage würden sich positiv auswirken.
Behördliche Auflagen bzw. der Verwaltungsaufwand können laut 21
Prozent der Stiftungsvorstände allerdings ebenso ein Hemmnis
darstellen. Dazu Christian Dyckerhoff: "Die strikten Vorgaben in
Deutschland kann man sicherlich als ein Problem bei der Neugründung
einer Stiftung bewerten." Dieses Ergebnis zeige, so Dyckerhoff
weiter, dass im Bereich der rechtlichen Regularien durchaus noch
Handlungsbedarf bestehe.

Mehr Zuwendungen - Bedarf an externer Beratung durch Komplexität

Auch wenn sich das Gesetz "Hilfen für Helfer" noch nicht
unmittelbar auf den Mittelzufluss an Zustiftungen und Spenden
ausgewirkt zu haben scheint, bewertet die überwiegende Mehrheit der
befragten Stiftungsvorstände bestimmte Parameter als förderlich für
die Zuwendungen an Stiftungen: so beispielsweise die Einführung des
zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags (77 Prozent) oder die Erhöhung
der grundsätzlichen Spendenabzugsmöglichkeit auf 20 Prozent des
Einkommens bzw. auf vier Prozent der Summe aus Umsätzen sowie
aufgewendeten Löhnen und Gehältern (74 Prozent). Zugleich sehen 51
Prozent der Befragten vor allem bei nationalen und europäischen
Fördermöglichkeiten erhöhten Beratungsbedarf durch Dritte. "Das
Gesetz 'Hilfen für Helfer' ist sehr komplex, weil es viele weitere
Gesetze tangiert. Dies führt dazu, dass der Beratungsbedarf extrem
hoch ist", erläutert Dyckerhoff. Ein Drittel der Experten verortet
den Beratungsbedarf im laufenden Stiftungsrecht bzw. bei der
Einführung von Corporate Governance im Stiftungsbereich (30 Prozent).
Je etwa ein Viertel gibt die Bereiche Gemeinnützigkeitsrecht (25
Prozent) oder Spendenrecht (24 Prozent) an.

BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in
den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche
Beratung. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund
2.000 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale
Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen - vom
Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen.

BDO Deutsche Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO
International, der einzigen der fünf weltweit tätigen
Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. BDO International ist
ein seit 1963 bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften mit rund 30.000 Mitarbeitern
in 107 Ländern.

Originaltext: BDO Deutsche Warentreuhand AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44014
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44014.rss2

Pressekontakt:
Andrea Katzmarczyk
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 040 - 30 29 3-619
Fax: 040 - 30 29 3-388
Andrea.Katzmarczyk@bdo.de

BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ferdinandstraße 59
20095 Hamburg
Internet: www.bdo.de
 
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